Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006
Email an RA Starostik gesandt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006: Hallo, Herr Starostik, wenn Sie wegen dem neuen Urteil noch einen Schriftsatz schreiben wollen, könnte man zum Beleg der Unverhältnismäßigkeit allgemeiner Vorratsspeicherungsrechte die folgenden Ausführungen des Gerichts zitieren (Rn. 91): „Die Menge und der Aussagegehalt anfallender Verbindungsdaten lassen ein immer klareres […]

