Doppelmoral bei der Umsetzung von EU-Recht

Es wurde bereits auf die Doppelmoral bei der Umsetzung von EU-Recht hingewiesen: EU-Recht zur Aushöhlung der Freiheitsrechte – namentlich die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung – wird sofort und weit überschießend umgesetzt. EU-Recht zum Schutz der Freiheitsrechte – namentlich das Gebot der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden – wird ignoriert.

Die Bundesregierung teilt nun mit, dass zurzeit 13 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Verletzung von EU-Recht anhängig sind; in weiteren 19 Fällen hat Deutschland EU-Recht noch überhaupt nicht umgesetzt. Insgesamt verstößt der Gesetzgeber zurzeit also in 32 Fällen gegen EU-Recht. Pro Jahr leitet die EU-Kommission 100 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Dass dieser Liste durch ein Vorratsdatenspeicherungs-Moratorium nicht noch ein weiterer Fall hätte hinzugefügt werden können, lässt sich nicht seriöserweise behaupten. CDU, CSU und SPD hätten mit der Umsetzung der unwirksamen und grundrechtswidrigen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abwarten können und müssen. 19 der 27 EU-Staaten beweisen es: Sie haben die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bislang nicht umgesetzt und warten den Ausgang der anhängigen Nichtigkeitsklage ab.

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1 Kommentar »


  1. Max — 22. Februar 2008 @ 12.26 Uhr

    Auch der politikwissenschaftlichen EU-Forschung ist das schon aufgefallen. EU-Richtlinien werden in Deutschland demnach dann rechtzeitig umgesetzt, wenn sie mit den Präferenzen der Regierung oder von wichtigen Interessengruppen übereinstimmen.

    Siehe z.B. hier: http://www.iue.it/RSCAS/WP-Texts/06_22.pdf

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