FDP-Position zur Vorratsdatenspeicherung

Meine Email von heute an drei FDP-Abgeordnete:

Sehr geehrte…,

ich möchte Ihnen für Ihre kritischen Worte zur Vorratsdatenspeicherung diese Woche danken. Allerdings stelle ich insoweit auch eine besorgniserregende Tendenz zur Aufweichung der FDP-Position fest.

So heißt es in einer Pressemitteilung [1, 2], „der Zeitraum für die in der Richtlinie vorgesehene Vorratsdatenspeicherung“ sei „zu lang bemessen“, die FDP werde darauf achten, dass „bei der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die höchstrichterlich bestätigten rechtsstaatlichen Maßstäbe berücksichtigt werden“ und Frau Zypries solle auf EU-Ebene „die EU-Richtlinie mit den europäischen Partnern neu […] verhandeln“. Bereits letztes Jahr im EU-Parlament war zu beobachten, dass sich die liberalen Abgeordneten mit einer 3-monatigen Vorratsdatenspeicherung einverstanden erklärt hatten.

Solche faulen „Kompromisse“ sind nicht nur taktisch der falsche Weg, weil sie im Laufe der Jahre immer weiter aufgeweicht und ausgeweitet werden (siehe z.B. Mautdaten und Kontenabfrage). Auch juristisch kann es in Sachen Vorratsspeicherung keine Kompromisse geben. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 04.04.2006 das „außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“ betont und schon am 12.03.2003 entschieden: „Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.“

Diese Verfassungsgrenzen sind auch in der Sache ein Gebot der Vernunft. Es ist grob unverhältnismäßig, das komplette Telekommunikationsverhalten vom 82 Mio. Menschen zwangsweise zu protokollieren (und sei es für drei Monate), nur weil es irgendwann vielleicht einmal gebraucht werden könnte. Tatsächlich werden Untersuchungen zufolge weniger als 0,001% der anfallenden Verkehrsdaten von den Behörden angefordert; mehr als 99% der Kommunizierenden sind also nicht einmal einer Straftat verdächtig. Eine Richtlinienumsetzung „unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Maßstäbe“ ist folglich nicht möglich und ein Widerspruch in sich.

Es würde mich deswegen freuen, wenn die FDP-Bundestagsfraktion hier zu ihrer ursprünglichen konsequent rechtsstaatlichen Haltung zurückfinden könnte.

Beste Grüße,

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1 Kommentar »


  1. Richard — 11. November 2006 @ 17.36 Uhr

    danke :). Die Email druck gut das aus, was ich auch gerne möchte!

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