Frattini: Vorratsdatenspeicherung „theoretisch nicht in der ersten Säule möglich“

Kommissionspräsident Frattini erklärt in einem Interview zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: „Es war ein Fall, in dem eine Entscheidung in der ersten Säule theoretisch nicht möglich wäre, und wir haben sie dennoch erreicht.“ (engl. Original: „It was a case, where in theory it would not be possible to have a first pillar, European, decision and we got it.“)

Die Äußerung bestätigt die Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht als Richtlinie in der ersten Säule der EU hätte beschlossen werden dürfen. Wegen dieser fehlerhaften Rechtsgrundlage werden die Klagen Irlands und der Slowakei gegen die Richtlinie voraussichtlich Erfolg haben.

Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt es, eine Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zu verhindern. Die Bundesregierung hält derzeit in ihren Plänen fest, die Richtlinie umzusetzen.

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