Neue Zahlen zur Überwachung von Telefon- und Internetnutzern [3. Ergänzung]

In den letzten Tagen sind neue Zahlen über das Ausmaß der Überwachung von Telefon- und Internetnutzern bekannt geworden.

Bisher wusste man nur über die inhaltliche Überwachung der Telekommunikation Bescheid. Im Jahr 2005 ist in 4.925 Strafverfahren Telekommunikation überwacht worden. Da es 1997 nur 2.384 Verfahren waren, ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von fast 10% (9,5%). Damit kommt es durchschnittlich alle sieben Jahre zu einer Verdoppelung der Verfahren, in denen Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird. Da die gesamte Zahl der Strafverfahren nicht steigt, kann der Anstieg nur darauf beruhen, dass immer öfter auf dieses bequeme Mittel zurückgegriffen wird.

Amerikanischen Zahlen zufolge sind von einer Überwachungsmaßnahme durchschnittlich 130 Personen betroffen (vor allem Gesprächspartner). Folglich wären in Deutschland Jahr für Jahr 640.000 Personen von einer Überwachung ihrer Telekommunikation betroffen.

Das Bayerische Landeskriminalamt teilt nun erstmals Zahlen auch für die Abfrage von Verkehrsdaten zu Strafverfolgungszwecken mit. Verkehrsdaten gegen darüber Aufschluss, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. In der Stellungnahme heißt es: „Alleine in Bayern fallen jährlich mehr als 40.000 Beschlüsse/Vorgänge zur Erhebung von Verkehrsdaten an, eine Steigerung der Anzahl ist zu erwarten“.

Aus der Abhörstatistik ist bekannt, dass 18% der deutschen Überwachungsmaßnahmen in Bayern stattfinden. Von der bayerischen Zahl für die Verkehrsdatenabfrage kann man folglich auf etwa 220.000 jährliche Abfragen von Verkehrsdaten bundesweit schließen. Verkehrsdaten würden dementsprechend 40mal so oft abgefragt wie eine Inhaltsüberwachung stattfindet. Wenn auch hier durchschnittlich 130 Gesprächspartner mit betroffen sind, wird jährlich das Kommunikationsverhalten von 28 Mio. Deutschen offen gelegt.

In wie vielen Fällen solche Datenabfragen zum Erfolg führen, ist unbekannt. Für die inhaltliche Überwachung der Telekommunikation hat eine Studie des Max-Planck-Instituts ergeben, dass nur 17% der Überwachungsmaßnahmen die erhofften Erkenntnisse erbringen (zitiert hier auf S. 24).

Gleichzeitig hat die Telekom einige Zahlen offen gelegt. Verbindungsdaten aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG wurden 2006 in 26.000 Fällen angefordert. Nur in 20% der Fälle wollten die Behörden wissen, wen der Beschuldigte angerufen hat. In 80% der Fälle ging es darum, welche Personen den Beschuldigten angerufen haben (sogenannte Zielwahlsuche). Falls die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, rechnet die Telekom mit einer Vervielfachung der Anfragen. In 16% der Abfragen von Verkehrsdaten wurde wegen Betrugs ermittelt, in 14% der Fälle wegen Drogenhandels, in 12% wegen Tötungsdelikten und nur in 0,42 % wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Auch die Personalien von Internetnutzern („Bestandsdaten“) werden immer häufiger abgefragt, und zwar ausgehend von der IP-Adresse des Nutzers. Im letzten Jahr legte die Telekom die Bestandsdaten von 94.000 Nutzern offen. Möglich ist das nur, weil die T-Com illegal auf Vorrat speichert, wer welche IP-Adresse genutzt hat (siehe Musterklage). Für dieses Jahr rechnet die Telekom wegen der Massenanzeigen der Unterhaltungsindustrie gar mit 210.000 Auskünften.

Wenn die Staatsanwaltschaft wegen Straftaten im Internet ermittelt, dann geht es in den weitaus meisten Fällen um Betrug (79,5%), also um minder schwere Delikte, die nur das Vermögen schädigen und sich im Regelfall mit der erforderlichen Sorgfalt vermeiden lassen. Wegen Urheberrechtsverletzungen wird in 8,8 % der Fälle ermittelt, wegen der Verbreitung pornografischer Darstellungen nur in 4,8 % der Fälle.

Auch die Abfrage der Identität von Internetnutzern erfolgt in über 50% der Fälle zur Ermittlung von Betrugsdelikten. Um die Verbreitung pornographischer Darstellungen geht es nur in 3% der Fälle, um sexuellen Missbrauch nur in 1% der Fälle. Der Erfolg solcher Abfragen ist unbekannt.

Eigene Bewertung

Es wird deutlich, bei welchen „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ die geplante Vorratsspeicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten hauptsächlich genutzt würde: Zur Verfolgung von eBay-Betrügereien und von Tauschbörsennutzern. Soviel zum Thema „Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität“, mit denen die Maßnahme begründet wird.

1. Ergänzung vom 31.08.2007:

Hochrechnungen korrigiert.

2. Ergänzung vom 10.03.2008:

Bayern legt neue Zahlen vor:

Über die zentrale bayernweite Leitstelle Verkehrsdaten des Sachgebietes 643 des BLKA wurden im Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2007 gesamt abgearbeitet:

5.222 [richterliche Beschlüsse] (Vorjahr 3.152)

Die Anzahl der Beschlüsse führten zu:

  • 16.030 Anfragen [an Telekommunikationsdienstleister] (10.361)
  • 60.359 Antworten [von Telekommunikationsdienstleistern] (29.596)
  • 11.358 Rechnungen (6.378)

mit einer Gesamtsumme von 438.184 €

Auf dieser Grundlage lässt sich die frühere Auskunft, in Bayern fielen „40.000 Beschlüsse/Vorgänge zur Erhebung von Verkehrsdaten“ jährlich an, nicht nachvollziehen.

Das Max-Planck-Institut schätzt die Zahl der bundesweiten Beschlüsse über die Abfrage von Verkehrsdaten zu Strafverfolgungszwecken auf 40.000 Beschlüsse im Jahr 2005. Legt man die bayrische Steigerungsrate von 60% in nur einem Jahr (2006: 3.152 Beschlüsse, 2007: 5.222 Beschlüsse) zugrunde, werden 2008 bereits 163.840 Beschlüsse die Offenlegung der näheren Umstände der Telekommunikation fordern.

3. Ergänzung vom 01.01.2009:

Die Bundesregierung musste auf Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erstmals eine Erhebung der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung vornehmen. In einem Zeitraum von drei Monaten ergingen danach 4.356 Anordnungen in 2.186 Strafverfahren. Auf ein Jahr hochgerechnet würde es sich um jährlich 17.424 Anordnungen in 8.744 Strafverfahren handeln.

Diese Zahlen sind seltsam gering. Für Bayern ergäben sich auf 12 Monate hochgerechnet nur 2.916 Beschlüsse, obwohl Bayern für 2007 von 5.222 Beschlüssen berichtete. Dies entspräche einem Rückgang um 45% in 2008, der nicht nachvollziehbar ist. Möglicherweise lassen sich die geringen Zahlen auf den Erhebungszeitraum zurückführen, der in die Feriensaison fällt (01.05.2008-31.07.2008).

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zweite Statistik für den Zeitraum 01.08.2008-01.02.2009 angeordnet, deren Ergebnisse mit Spannung erwartet werden dürfen.

4. Ergänzung vom 07.11.2009:

Es gibt weitere Statistiken über die Herausgabe anlasslos sowie betrieblich gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten. Danach wurden im Jahr 2008 in 8.316 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Verbindungsdaten angefordert – 55% häufiger als Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikationsinhalten (5.348 Verfahren). Die Zahl der Verfahren, in denen überwacht wurde, hat gegenüber dem Vorjahr um 11% zugenommen.

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5 Kommentare »


  1. Schöne Arbeit — 30. August 2007 @ 20.47 Uhr

    Vielen Dank für das Zusammentragen und Gegenüberstellen dieser Daten.

    Man kann – das stelle ich immer wieder fest – gar nicht so viel essen, wie man kotzen möcht´. Warum nur bricht kein massiverer Proteststurm durch die Republik? Das muss doch jedem Angst machen!?

    darf ich noch kurz für Schäuble! Wegtreten! Werbung machen?

    Der Spam sei mir verziehen… Danke 🙂


  2. Immer schön die Angst schüren — 31. August 2007 @ 10.07 Uhr

    Tja, wie sollte es anders sein. „Das machen wir alles nur, damit sich der Bürger im Lande sicherer fühlt und keine Angst vor Terroristen haben muss!“. Ich behaupte da stehen andere Interessen dahinter!

    Das macht mich alles traurig 🙁


  3. Zukunft — 14. November 2007 @ 19.20 Uhr

    Siehe Bestseller 1984.


  4. » Alles nur Einzelfälle… rafs blog — 6. Januar 2009 @ 15.51 Uhr

    [...] noch einige weitere Überlegungen/Hochrechnungen dazu: Neue Zahlen Posted by admin Filed in [...]


  5. Orthy.de » Blog-Archiv » Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung — 10. Dezember 2010 @ 19.43 Uhr

    [...] Verbindungsdaten werden schon heute über 200.000mal im Jahr abgefragt, die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern [...]

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