Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten?

Wer nichts Unrechtes tut, braucht keine Sorge vor staatlicher Überwachung zu haben. Richtig? Falsch. Wussten Sie, dass nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2007 Ermittlungsverfahren gegen 6 Mio. Personen abgeschlossen wurden, bei 56% der Beschuldigten das Verfahren jedoch ohne Anklage eingestellt wurde (Staatsanwaltschaften – Fachserie 10 2007, S. 13, 48)? Und dass von den übrigen Verfahren ebenfalls nur 80% mit einer Verurteilung, also mindestens einem Strafbefehl endeten? Das bedeutet, dass bis zu zwei Drittel aller Ermittlungsverfahren, in deren Rahmen auch Maßnahmen wie etwa Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft angeordnet werden können, gegen Unschuldige eingeleitet werden.

Mancher mag dem entgegenhalten, dass dies nur formal stimme, weil zahlreiche Verfahrenseinstellungen lediglich aus Opportunitätsgründen erfolgten und die Unverurteilten tatsächlich oft schuldig seien. Wer so argumentiert, tut jedoch das Menschenrecht der Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) als Formalie ab, demzufolge jede Person bis zum gesetzlichen Schuldbeweis als unschuldig gilt. Alles andere würde Tür und Tor für staatliche Maßnahmen gegen jedermann öffnen.

Den Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wird weiter pro Jahr jeder vierzehnte Bürger einer Straftat beschuldigt. Betrachtet man die Zahl der erstmals Beschuldigten, deren Verfahren später wieder eingestellt wird, besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass wir früher oder später zu Unrecht einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden.

Wie fänden Sie es, wenn Ihr Verhalten ständig registriert würde, um nachprüfen zu können, ob Sie auch nichts Verbotenes tun? Und das unaufhörlich und ohne konkreten Anlass, weil sich Ihr Verhalten jederzeit ändern könnte? Dieses Verständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats scheint unsere Koalition zugrunde zu legen, die mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Maßnahmen auch gegen solche Bürger für gerechtfertigt hält, die einer Straftat noch nicht einmal verdächtig sind. Doch auch unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung besteht die Gefahr, als Unverdächtiger Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden. Läuft etwa gegen einen Ihrer Bekannten (womöglich zu Unrecht, siehe oben) eine Telefonüberwachungsmaßnahme, wird bei Telefonaten mit ihm auch Ihr Gesagtes abgehört, obwohl Ihr einziger Fehler darin besteht, den Verdächtigen zu kennen. Selbst wenn Sie für alle Ihre Bekannten die Hand ins Feuer legen könnten, können diese immer noch Opfer unberechtigter Ermittlungen sein, was die Maßnahme für Sie kaum erträglicher machen wird. Im Gegenteil besteht auch hier die Möglichkeit sogenannter Zufallsfunde, dass Sie sich also erst während laufender Überwachung verdächtig machen und Anlass zu neuen Ermittlungen geben.

Sie glauben, ein später eingestelltes Ermittlungsverfahren sei nicht schlimm? Rechtsanwalt Udo Vetter schreibt über die Folgen eines falschen Kinderpornografieverdachts, zu dem es auch auf Grund eines providerseitigen Zahlendrehers kommen kann:

Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich. Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden.

Dabei kann es wegen der in Firefox serienmäßig aktivierten Prefetching-Funktion sein, dass Sie auf Internetseiten Spuren hinterlassen, die Sie nie aktiv aufgerufen haben, was von außen aber nicht sichtbar ist und Behörden dementsprechend nicht von Ermittlungsmaßnahmen abhalten wird. Neben alledem haben Sie bei Verfahrenseinstellungen in der Regel Ihre Anwaltskosten selbst zu tragen.

Sie sehen: Auch, wer unschuldig ist, hat vor dem Staat etwas zu befürchten, im schlimmsten Fall die Vernichtung seiner beruflichen und privaten Existenz. Es liegt deshalb gerade im Interesse Unschuldiger, staatliche Ermittlungsbefugnisse zu begrenzen und an konkrete Verdachtsmomente zu knüpfen.

Jonas

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