Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung

Mail an die deutschen Europaabgeordneten gesandt:

Sehr geehrte…,

am Mittwoch werden Sie über den Entwurf einer Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten abstimmen. Der Entwurf sieht vor, dass Informationen über die Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung für Zwecke der Strafverfolgung aufgezeichnet werden sollen.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Meinung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu diesem Vorhaben aufmerksam machen:

  1. Die Verbraucher meinen: „Vorratsdatenspeicherung unter ‚Berücksichtigung des Datenschutzes‘ ist Widerspruch in sich […] Der vzbv fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, den Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten komplett zurückzunehmen. […] ‚Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat verstößt gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz.“ (Verbraucherzentrale Bundesverband, 09.12.2005, Quelle).
  2. Die Presse meint: „Die geplante europaweite Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten untergräbt den Informantenschutz und gefährdet damit die Pressefreiheit. […] An das Europäische Parlament richtet der Verlegerverband den Appell, sich nicht durch das übereilte Verfahren und den Ministerrat unter Druck setzen zu lassen und die Richtlinie nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden.“ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, 09.12.2005, Quelle).
  3. Die Wirtschaft meint: „Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht den Nachweis erbracht, dass die derzeitige Speicherungs-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspraxis konkret geändert werden müsse und nicht effektiv sei. […] Im Kern stellen die gegenwärtigen Vorschläge eine aktive Abwendung von dem bewährten und konstruktiven Ansatz dar, die Erfahrung und Kooperationsbereitschaft der Industrie zur bestmöglichen Kriminalitätsbekämpfung zu nutzen, hin zu einem ungezielten, teuren und allumfassenden Vorgehen.“ (Wirtschaftsverbände ecta, etno, EuroISPA, GSM Europe, ECCA, 22.08.2005, Quelle).
  4. Die Polizei meint: „Für Kriminelle bliebe es einfach, mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern, z.B. durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. ‚Das Ergebnis wäre ein enormer Aufwand mit wenig mehr Wirkung auf Kriminelle und Terroristen, als sie etwas zu verärgern‘, sagt Herr Kiefer. ‚Vorhaben wie dieses werden kaum das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit der EU stärken, sie vor schweren Verbrechen und Terrorismus zu schützen.‘“ (Europäischer Verband der Polizei EuroCOP, 02.06.2005, Quelle).
  5. Das Europäische Parlament meint: „Dem Vorschlag des Rates mangelt es an einer europaweit harmonisierten Regelung zur Verteilung der hierdurch entstehenden Kostenlast. […] Der Berichterstatter sieht weiterhin eine Verletzung des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. […] Der Berichterstatter weist darauf hin, dass durch die Umsetzung der Cybercrime-Convention des Europarates und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem in Frage stehenden Gebiet bereits die Ziele des vorliegenden Richtlinienvorschlages erreicht werden könnten.“ (Alvaro-Bericht, 01.06.2005, Quelle).
  6. Die Bürger/innen und Wähler/innen meinen: „Fast jeder zweite Bundesbürger lehnt EU-Pläne zur Vorratsdatenspeicherung ab [...] Gleichzeitig lehnen es 78 Prozent der Befragten ab, die aus der Vorratsdatenspeicherung resultierenden Kosten zu tragen.“ (repräsentative Befragung der Forschungsgruppe Wahlen, 08.09.2005, Quelle).
  7. Das Bundesverfassungsgericht meint: „Die staatlichen Maßnahmen richteten sich zwar unmittelbar an die Telekommunikationsunternehmen und nicht an die Beschwerdeführer. […] Der Eingriff ist jedoch hoheitlich angeordnet worden und war von den Betreibern der Telekommunikationsanlagen auszuführen, ohne dass ihnen ein Handlungsspielraum zur Verfügung stand. […] Die schwerwiegenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn die Gegenbelange entsprechend gewichtig sind. […] Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient (siehe oben aa). Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis […]. Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.“ (Urteil vom 12.03.2003, Quelle).

Und was ist Ihre Meinung?

Lassen Sie sich bei der Abstimmung nicht von der Drohung der britischen Ratspräsidentschaft leiten, der Rat könne einen noch schärferen Rahmenbeschluss fassen, wenn das Parlament dem „Kompromissvorschlag“ (Änderungsanträge 48-92) nicht bedingungslos zustimme. Die für einen Rahmenbeschluss erforderliche Einstimmigkeit in Rat ist unerreichbar, weil die Niederlande und andere Staaten einen Rahmenbeschluss aus grundsätzlichen Erwägungen blockieren (Quelle).

Bitte stimmen Sie dem „first reading deal“ von Rat und Parteiführung (Änderungsanträge 48-92) nicht zu. Bestehen Sie auf das Recht des Parlaments, Gesetzesvorlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu behandeln und frei über den Inhalt von Richtlinien zu entscheiden. Ignorieren Sie nicht die Meinung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten (Änderungsanträge 1-46) und der Bürgerinnen und Bürger. Lehnen Sie den Richtlinienentwurf ab (Änderungsantrag 47) oder stimmen Sie wenigstens für einen engen Anwendungsbereich (Änderungsanträge 1-46) und eine staatliche Kostenerstattung (Änderungsantrag 93).

Mit freundlichen Grüßen,

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