Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz zum Teil ohne Erfolg

In einem heute veröffentlichten Beschluss vom 21.06.2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht aus formellen Gründen eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einiger Datenspeicherungs- und Überwachungsvorschriften für Telekommunikationsunternehmen ab. Im letzten Jahr hatten zwei Privatpersonen und drei E-Mail-Provider beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Die E-Mail-Provider wehrten sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) teure Abhörboxen auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt aber, dass vor anderen Gerichten geklagt werden muss, bevor eine Verfassungsbeschwerde möglich ist.

Einer weiteren Prüfung unterziehen will das Bundesverfassungsgericht die §§ 95 Abs. 3, 111, 112 und 113 des Telekommunikationsgesetzes. Diese Vorschriften sehen eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vor, auch etwa beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde die Datenbank letztes Jahr 3,4 Mio. mal (9.000mal am Tag) abgefragt. Die Zahl der Abfragen verdoppelt sich alle drei Jahre.

Die Verfassungsbeschwerde moniert, eine Identifizierungspflicht für Telekommunikationsnutzer sei unverhältnismäßig. Wenn Personen wie Journalisten, Organisatoren staatskritischer Demonstrationen oder Vertreter von Wirtschaftsunternehmen, die Wirtschaftsspionage befürchten, nicht mehr anonym telefonieren können, könne dies zur Folge haben, dass auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation zunehmend verzichtet werde. Die Verfassungsbeschwerde rügt außerdem, die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten gingen zu weit, weil keinerlei einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien. Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, erklärt dazu: „Ich hoffe, dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikationsüberwachung ein einheitliches Schutzniveau für sämtliche Informationen über die Telekommunikation der Bürger etablieren wird, so dass staatliche Zugriffe nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt sein werden.“

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