FDP-Vorschlag für „Datenschutz-Paket“

Den bisher wohl besten und umfassendsten Katalog von Ansatzpunkten zur Verbesserung des Datenschutzes hat nun die FDP-Bundestagsfraktion vorgelegt, und zwar auf Vorschlag der FDP-Datenschutzexpertin Gisela Piltz.

Das am 14. Oktober 2008 beschlossene „Positionspapier Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich“ enthält unter anderem die folgenden, sehr vielversprechenden Pläne:

  • Einrichtung einer „Stiftung Datenschutz“, die nach dem Vorbild der Stiftung Warentest Produkte und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter unter Datenschutzgesichtspunkten vergleicht und bewertet.
  • Verkaufte Hard- und Software ist so voreinzustellen, dass ihre Benutzung nicht gegen das Datenschutzrecht verstößt. Computerprodukte sollten mit einer sicheren und datensparsamen Grundeinstellung ausgeliefert werden.
  • § 9 BDSG ist dahin zu konkretisieren, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, zu treffen haben, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen müssen.
  • Datenschutzaufsicht:
    • Die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ist bei den Datenschutzbeauftragten zusammenzuführen.
    • Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten ist auf die Rechtsaufsicht über die öffentlichen Datenschutzbeauftragten zu verzichten und den Datenschutzbeauftragten das Recht zu geben, im Parlament (Haushaltsausschuss) ihre Interessen selbst vortragen und vertreten zu können.
    • Die Datenschutzbeauftragten erhalten exekutive Befugnisse wie etwa die Möglichkeit, die Löschung von Daten, die widerrechtlich verarbeitet oder weitergegeben wurden, anzuordnen.
  • Koppelungsverbot: Ein allgemeines Koppelungsverbot soll Unternehmen daran hindern, den Vertragsschluss von der Angabe personenbezogener Daten abhängig zu machen, die dazu nicht erforderlich sind.
  • Datenschutz als Wettbewerbsschutz: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird dahin geändert, dass Wettbewerber Verstöße gegen Datenschutzrecht als unlauteren Wettbewerbsvorteil abmahnen können.
  • Soweit ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt ist, müssen Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme mit diesem ermöglichen, auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar gemacht werden.
  • Auch im Internet muss ein anonymes und überwachungsfreies Handeln möglich sein und die Privatsphäre im virtuellen Leben gewahrt bleiben, so wie auch im tatsächlichen Leben. Personenbezogene Nutzerprofile sollten nur mit Einwilligung des Nutzers erstellt werden (Änderung § 15 Abs. 3 TMG). Zukünftig sollen Anbieter nachweisen müssen, weshalb ihnen die anonyme Bereitstellung ihres Dienstes nicht zumutbar sei (Änderung § 13 Abs. 6 TMG).
  • Gesetzentwürfe müssen künftig nicht nur auf ihre finanziellen Auswirkungen hin überprüft werden [Normenkontrollrat], sondern auch auf ihre „bürgerrechtliche Relevanz“ [siehe näher unten].
  • Evaluierung sämtlicher seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel.
  • Als Sofortmaßnahmen im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sollen das Bankgeheimnis wieder hergestellt sowie die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden.
  • Bei europäischen oder internationalen Verhandlungen müssen die [deutschen] Verhandlungsführer an die Vorgaben des Parlaments gebunden werden.

Wenn die FDP diese hervorragenden Vorschläge in ihr Wahlprogramm aufnimmt, setzt sie sich an die Spitze der politischen Bestrebungen zur Erneuerung unseres Rechts auf Bestimmung über unsere Daten. Den anderen „Bürgerrechtsparteien“ ist zu wünschen, dass sich ihre Abgeordneten auf ähnlich umfassende Konzepte einigen.

In einigen Punkten haben die in der FDP sehr mächtigen Wirtschaftspolitiker eingegriffen und den ursprünglichen Vorschlag von Frau Piltz zusammengestrichen:

  1. Ursprünglich war die Einrichtung eines Grundrechtskontrollrats geplant, aus meiner Sicht der wichtigste Verbesserungsvorschlag von allen. Der unabhängige Grundrechtskontrollrat sollte mit Verfassungsexperten besetzt sein und die Aufgabe haben, Gesetzesvorhaben schon im Entwurfsstadium unverbindlich auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu begutachten. Nur ein eigener Grundrechtskontrollrat hätte dazu ausreichend Kapazitäten und Kompetenz. Zitat aus dem ursprünglichen Papier: „Anzustreben ist die Einsetzung eines mit Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit
    ausgestatteten Grundrechtskontrollrats nach dem Vorbild des Normenkontrollrats aus, dessen Aufgabe es sein soll, Gesetzentwürfe auf ihre Verfassungskonformität hin zu begutachten.“
  2. Darüber hinaus sollte ursprünglich einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht gegeben werden, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gesetzesvorhaben einzuholen. Der Bundespräsident sollte darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Diese Maßnahmen wären wichtig, um der immer schlechteren Verfassungskonformität der Gesetzgebung entgegenzusteuern.
  3. Im Softwarebereich sollte ursprünglich das Produkthaftungsgesetz auf Vermögensschäden erstreckt werden, die dadurch entstehen, dass ein Produkt nicht wirksam vor Computerattacken oder Datenverlust geschützt ist. Auf diese Weise würden Softwarehersteller für die Folgen ihrer Sicherheitslücken haften, die in der Vergangenheit wiederholt zum Verlust persönlicher Daten oder zur Gefährdung von Betriebsgeheimnissen geführt haben.

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1 Kommentar »


  1. Datenräume — 25. Juli 2017 @ 18.00 Uhr

    Sehr informativer Artikel. Hier gibt es wirklich viele Fakten, die heutzutage nützlich sind. Aber es gibt noch ein Thema dazu – Virtuelle Datenräume. Die passt hier wirklich sehr!

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