Bundestag debattiert Überwachungsstopp
Am 7. Mai diskutierte der Bundestag einen Antrag der Linken, mit dem ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze bis zur Vorlage eines Prüfberichts gefordert wird. Ein Video der Debatte ist hier verfügbar:
Der Antrag der Linken datiert vom April 2008. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Computerüberwachung forderte die Linke die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe, um die Vereinbarkeit bestehender Sicherheitsgesetze mit dem neuen Computergrundrecht zu überprüfen. Die Expertengruppe soll auch „eine umfassende Evaluation aller in der Vergangenheit beschlossenen Sicherheitsgesetze mit Blick auf deren Verhältnismäßigkeit und objektive Wirksamkeit für die Sicherheit“ durchführen. Bis zur Vorlage des Berichts solle die Bundesregierung keine Gesetze vorlegen, „die das neue Grundrecht tangieren könnten, und dabei insbesondere auf die Verabschiedung eines neuen BKA-Gesetzes […] verzichten.“
Einen Stopp neuer Überwachungsgesetze fordern Bürgerrechtler seit langem. Auch eine systematische Evaluierung der bestehenden Überwachungsermächtigungen fordern wir seit langem, allerdings durch eine ständige Grundrechteagentur. Der Antrag der Linken bezieht sich leider nur auf das Computergrundrecht und richtet sich nur an die Bundesregierung, die im Übrigen keine Gesetze „verabschiedet“. Auch war der Antrag im Zeitpunkt seiner Beratung im Mai 2009 schon veraltet, weil das BKA-Gesetz bereits verabschiedet war. Diese Mängel machten es den übrigen Fraktionen leicht, den Antrag von sich zu weisen. Die Debatte zeigt immerhin eindrucksvoll, wie die Fraktionen zu der richtigen Forderung eines Überwachungsstopps und einer systematischen Evaluierung stehen.
Eingangs erwähnt Jan Korte (Die Linke) bei der Vorstellung des Antrags die „wachsende Bürgerrechtsbewegung“, die „mehrere Demonstrationen unter dem Motto ‚Freiheit statt Angst‘“ veranstaltet hat.
Sodann wirft Helmut Brandt (CDU/CSU) Korte vor, die Kritik der Überwachungsgesetze als verfassungswidrig verunsichere die Bürger und sei „verantwortungslos“. Zu der Forderung nach einer umfassenden Evaluierung erklärt Brandt: „Dagegen spricht nichts.“ Er verweist aber nur auf vereinzelte, unzureichende Auswertungen durch die begünstigten Behörden oder im Einvernehmen mit diesen bestellten Personen. Eine aussagekräftige Evaluierung kann alleine eine ständige, unabhängige Grundrechteagentur, die allein dem Parlament untergeordnet ist, leisten. Die Forderung nach einem Stopp für weitere Überwachungsgesetze hält Brandt für „absurd“, weil damit nicht mehr auf vorgeblich „unabdingbare“ Erfordernisse der inneren Sicherheit reagiert werden könne.
Gisela Piltz (FDP) erklärte, die Bundesregierung achte in der Tat „oft genug die Grundrechte mangelhaft“. Auch der Bundestag habe mehrfach die Grundrechte der Bürger verletzt. Die Forderung nach einer nicht demokratisch legitimierten Expertengruppe sei aber der falsche Weg. Der Bundestag müsse selbst aufhören, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen. Die Forderung nach einer Evaluierung sei richtig.
Frank Hofmann (SPD) erklärte, das BKA-Gesetz werde durch einen unabhängigen Experten evaluiert, für den das Bundesinnenministerium eine Stelle ausgeschrieben habe. (!) Im Übrigen seien Sicherheitsgesetze nur mit Evaluierung, Befristung und Rechtsschutz beschlossen worden. Damit bestätigt Hofmann, dass die SPD die Grundrechte fortlaufend weiter im Namen der Sicherheit abbauen will, wenn auch mit geringfügig langsamerer Geschwindigkeit als die Union.
Wolfgang Wieland (Grüne) bezeichnete den Antrag als „groben Unsinn“. Das „ganz große Moratorium“ müssten die Wähler durch „die Ablösung dieser Bundesregierung“ herbeiführen, insbesondere des Bundesinnenministers. Eine „Verbesserung der Evaluierung“ sei sinnvoll. Wieland kritisiert aber, dass der Gesetzgeber nach dem Antrag „nichts tun“ soll, bis die Arbeit der Expertengruppe abgeschlossen ist.
Die Debatte zeigt, dass die Fraktionen des Bundestages mehrheitlich nicht bereit sind, auf neue Überwachungsgesetze generell zu verzichten. Für eine aussagekräftige Evaluierung hat keine der Fraktionen ein taugliches Konzept, obwohl solche schon lange vorliegen. Wir werden weiter für unsere Forderung nach „Freiheit statt Angst“ eintreten.
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