Interview: Die abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung ist real
Twister (Bettina Winsemann) interviewte mich zur aktuellen Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung.
Prof. Dr. Heckmann, der auch schon die Sozialsphäre als Argument für die Onlinedurchsuchung anführte (wer ins Netz geht, ist nicht mehr privat und deshalb sollte man auf seinem Rechner auch kein Tagebuch führen), hat die Vorratsdatenspeicherung damit begründet, dass sie den Menschenrechtsschutz gewährleiste. Er führte hierzu ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe.
Wie siehst Du das, da Du ja der Initiator der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bist?
Das genannte Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs kritisiert nur, dass Finnland im Jahr 1999 auch bei schweren Straftaten keinen Zugriff auf ohnehin vorhandene Kommunikationsdaten ermöglichte. Aus dem Urteil ergibt sich keineswegs eine Verpflichtung oder ein Recht zur ungezielten Erfassung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung auf Vorrat. Umgekehrt hat der Menschenrechtsgerichtshof für die britische Fingerabdrucksammlung gerade entschieden, dass der „flächendeckende und unterschiedslose Charakter der Vorratsspeicherungsbefugnisse […] jedes akzeptable Maß an Ermessen überschreitet“ und „einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Schutz des Privatlebens“ darstellt. Informationen über unsere Telekommunikation geben einen noch weit größeren Teil unseres Privatlebens preis als unsere Fingerabdrücke. Ich bin daher nach wie vor überzeugt, dass die verdachtslose Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung von den Gerichten als unverhältnismäßig und exzessiv verworfen werden wird.
Würde ein Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung nicht dazu führen, dass vielfach Daten nicht mehr vorhanden sind? Hier seien nur die Flatrateuser erwähnt, deren Datenerfassung ja nicht aus abrechnungstechnischen Gründen notwendig wäre. Peter Schaar hat ja z.B. eine siebentägige Aufbewahrungsfrist solcher Daten für akzeptabel erklärt.
Sobald die Vorratsdatenspeicherung fällt, werden die meisten Daten in der Tat nicht mehr erfasst werden dürfen, weil sie nicht zur Abrechnung erforderlich sind. Im Fall von T-Online hat das zuständige Gericht eine Speicherung von IP-Adressen auch für die Dauer von sieben Tagen nicht zugelassen.
Mit dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung wird das wieder hergestellt, was bei anderen Kommunikations- und Informationsformen (z.B. persönliche Gespräche, Post, Buchläden) selbstverständlich ist: Dass in einer Demokratie niemand anlasslos Aufzeichnungen über die persönliche Kommunikation und Information aller Bürger anzufertigen hat. Gezielte Überwachungsmaßnahmen im Verdachtsfall bleiben möglich.
Heckmann meinte weiter: Die Datensammlung müsse aber rechtsstaatlich eingeschränkt werden. In diesem Sinne plädierte Heckmann für eine Selbstbegrenzung aller Akteure einschließlich des Staates, „um Vertrauen zurück zu gewinnen“. So dürfe es etwa nicht sein, dass etwa auch Informationen von Meldebehörden im Netz kursieren.
Dem kann ich nur zustimmen. Voraussetzung einer Selbstbegrenzung ist allerdings ein Bewusstsein für den Sinn und die segensreichen Wirkungen von Machtbeschränkungen. Daran fehlt es weithin noch. Wir arbeiten daran, etwa als Freiheitsredner. Erst, wenn alle verstehen, dass man in Überwachungsstaaten unsicherer lebt und nicht sicherer als in einem freiheitlichen Rechtsstaat, werden wir die Freiheit kurzsichtig erhofften Sicherheitsgewinnen vorziehen können.
Inwiefern lebt man in einem Überwachungsstaat unsicherer? Ein Argument derjenigen, die die Sicherheitsmaßnahmen vorantreiben ist ja gerade eine erhöhte Sicherheit.
Beispielsweise in Großbritannien und den USA ist die Kriminalitätsrate erheblich höher als in Deutschland, obwohl die Eingriffsbehörden dort fast ungehindert überwachen und auswerten dürfen. Dass Deutschland mit vergleichsweise hohem Grundrechtsschutzniveau gleichzeitig zu den sichersten Ländern der Welt gehört, ist kein Zufall. Sicherheit wird nämlich nur zu einem geringen Maß von den Eingriffsbehörden hergestellt. Hauptsächlich hängt das Sicherheitsniveau von anderen Faktoren ab – und da wirkt es kontraproduktiv, wenn der Staat seinen Bürgern von vornherein mit Misstrauen begegnet. Exzessive Überwachung und Repression führen dazu, dass ein Staat von den Menschen nicht mehr anerkannt wird und Widerstand provoziert – bis hin zu terroristischen Anschlägen. Ein Extrembeispiel sind sicherlich die Bilder von Misshandlungen in Abu Ghuraib und Guantanamo, die in der muslimischen Welt Hass auf die USA ausgelöst und verstärkt haben. Aber auch der Umgang mit Globalisierungskritikern vor und während des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Ablehnung des Rechtsstaates durch extremistische Gruppen gestärkt und schadet damit mittelfristig unserer Sicherheit. Die Achtung der Freiheitsrechte der Menschen ist auf längere Sicht ein sehr wichtiger Sicherheitsfaktor.
Den Bürgern empfahl Heckmann, bei sozialen Netzwerken nicht „Hunderte Bekanntschaften“ zu pflegen. An die Wirtschaft appellierte er, „nicht alles, was nach Profit klingt, auszunutzen“. Ein besseres Geschäftsmodell könnte es sein, Vertrauensräume zu schaffen. Wie siehst Du insbesondere die Aufforderung in Bezug auf „Soziale Netzwerke“?
Informationelle Selbstbestimmung schließt das Recht ein, seine Daten freiwillig preiszugeben. Die freie Entscheidung Einiger kann aber nicht als Begründung eines Zwangs für alle dienen. Wie einige Menschen freiwillig mit ihren Daten umgehen, darf nicht davon ablenken, dass Staat und Wirtschaft uns gegen unseren Willen erfassen und kontrollieren. Von Zwangsmaßnahmen sind gerade auch Menschen mit gefährdeter Privatsphäre (z.B. Prominente), Menschen in Vertrauensberufen (z.B. Ärzte und Anwälte) und Menschen in Notlagen (z.B. Aidskranke) betroffen, die sich niemals freiwillig zu Schau stellen würden.
Übrigens halte ich nichts davon, dass der Staat nun beim Fingerabdruck im Personalausweis erstmals eine freiwillige Datenpreisgabe anbieten will. Erstens kann diese Methode schon deshalb keinen Sicherheitsgewinn bewirken, weil sich Straftäter wohl kaum freiwillig erfassen lassen werden. Zweitens handelt es sich mithin um eine Verschleuderung staatlicher Mittel in Millionenhöhe zur Subventionierung von Biometrieunternehmen. Für sinnvolle Maßnahmen, die etwa im Bereich von Kriminalpräventionsarbeit wirklich unsere Sicherheit stärken könnten, fehlt dieses Geld. Drittens geben Unionspolitiker offen zu, dass die Abgabe des Fingerabdrucks zum Zwang gemacht werden soll, sobald die Technik installiert und eine politische Mehrheit dafür vorhanden ist. Wer – wie angeblich die SPD – den Zwang verhindern will, muss schon die Vorstufe dazu stoppen.
Die Antworten auf eine kleine Anfrage der FDP zum Thema Vorratsdatenspeicherung haben lediglich die Zahlen wiederholt, die das Bundesverfassungsgericht bereits erhielt. Der AK Vorrat hat diese Zahlen bereits als nicht aussagekräftig kritisiert. Was sind die wichtigsten Kritikpunkte?
Die Zahlen besagen, wie häufig auf Vorratsdaten zugegriffen wurde und mit welchem Ziel. Sie sagen aber nichts darüber aus, ob nicht auch ohne Vorratsdatenspeicherung ausreichend Daten vorhanden wären und ob die Vorratsdaten das jeweilige Verfahren zum Erfolg geführt haben. Die Zahlen widerlegen nicht das Ergebnis der Studie des Max-Planck-Instituts, wonach in weniger als 0,01% aller Strafverfahren fehlende Verkehrsdaten überhaupt eine Rolle spielen. Die Zugriffszahlen sind im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Ermittlungsverfahren (6 Mio. jährlich) und zur Anzahl der von der Vorratsdatenspeicherung Betroffenen (82 Mio. Menschen) mikroskopisch gering. Ein möglicher Erkenntnisgewinn durch die Vorratsdatenspeicherung steht in einem krassen Missverhältnis zu der Erfassung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung.
Kritiker sehen die Quick Freeze-Lösung nicht als Alternative an, weil sie nur eine Speicherung für 24 Stunden ermöglicht (so in der Zwischenzeit kein richterlicher Beschluss erfolgt, länger zu speichern). Wie siehst Du das?
Sicherlich kann eine Speicheranordnung nicht in jedem Fall zum Erfolg führen, in dem eine Vorratsdatenspeicherung greifen würde. Man darf aber nicht vor lauter Bäumen den Wald übersehen. Entscheidend sind nicht Einzelfälle, sondern unsere Sicherheit insgesamt. Und hier ist für kein Land erkennbar, dass die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu einem Rückgang der Kriminalitätsrate geführt habe, selbst im Bereich der Internetkriminalität nicht. In Ländern mit Vorratsdatenspeicherung lebt man nicht sicherer. Umgekehrt begünstigt die Vorratsdatenspeicherung den Missbrauch der gesammelten Informationen wie bei der Telekom und birgt eine besondere Gefahr von Falschverdächtigungen, etwa wenn tausende unschuldiger Bürger ermittelt werden, nur weil sie zufällig in der Nähe einer Straftat telefoniert haben.
Der sogenannte „Holzklotzfall“ hat ja eine solche „Peilsuche“ mit sich gebracht. Auch hier wird von vielen die Ansicht vertreten, dass, solange ein Mörder gefasst werden kann, es möglich sein muss, Daten“halden“ zu durchforsten, zumal ja diejenigen, deren Daten quasi gleich wieder „aussortiert werden“, nichts von dieser Suche mitbekommen.
Allein für solche Fälle die Kommunikation der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu erfassen, ist unverhältnismäßig und exzessiv. Die Grundrechte, die im Zweifel der Freiheit den Vorzug geben, beruhen auf der historischen Erkenntnis, dass es auf Dauer nicht in unserem Interesse liegt, wenn der Staat „alles Menschenmögliche“ mit der Begründung unternimmt, unsere Sicherheit gewährleisten oder sonst in unserem Interesse handeln zu wollen. Nur der Vorrang der Freiheit bewahrt Unschuldige ausreichend vor staatlichen Vor- und Fehlurteilen sowie Missbrauch. Die neuere Forschung bestätigt in Spielexperimenten eindrucksvoll, dass auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Spielregeln trotz einzelner Missbräuche den Beteiligten insgesamt weit höhere Vorteile bringen als Spielregeln, die auf präventiven Kontrollmechanismen basieren.
Ob eine „Rasterfahndung“ unter Verwendung ohnehin vorhandener Abrechnungsdaten zulässig ist, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Eine Abfrage sämtlicher Personen, die im Umfeld der Tat telefoniert haben, halte ich nur für verhältnismäßig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Täter dort tatsächlich ein Handy benutzt hat. Andernfalls wird man sich darauf beschränken müssen, die Verbindungs- und Positionsdaten konkret verdächtiger Personen zu überprüfen. Übrigens haben Kommunikationsdaten dem Spiegel zufolge nicht zur Aufklärung des Holzklotzfalls beigetragen.
In der Antwort der Bundesregierung, die auf zenzizenzizenzic zitiert wurde, wird der laut einer vom AK Vorrat finanzierten Forsa-Umfrage vorhandene Einschüchterungseffekt als Folge der irreführenden Berichterstattung der Kritiker der Vorratsdatenspeicherung gesehen. Gerade auch das Plakat „Flirten, Lästern, Tratschen… und alles wird protokolliert“ wird hier als irreführende Information bemängelt. Deine Meinung?
Wir informieren nicht falsch, anders als etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die in der Öffentlichkeit fälschlich behauptet hat, Verbindungsdaten sollten künftig nur länger aufbewahrt werden, es würden nur die EU-Vorgaben umgesetzt oder Zugriff auf die Daten bestehe nur bei schweren Straftaten.
Einem Plakat auf unserer Homepage zufolge wird jedes „Flirten, Lästern und Tratschen“ am Telefon „protokolliert“. Entgegen Befürchtungen von Kritikern wurde dies noch nie dahin missverstanden, dass die Inhalte mitgeschrieben werden. Dass die Verbindungsdaten gemeint sind, ergibt sich auch aus dem nächsten Satz des Plakats und aus dem nebenstehenden Text. Übrigens ist das Plakat eine Parodie auf eine Anzeige des Deutschen Bundestags mit dem Slogan „Flirten, Lästern, Tratschen. Und niemand hört mit.“ Inwiefern diese Aussage bei zehntausenden von Überwachungsanordnungen jährlich zutrifft, kann jeder selbst beurteilen.
Die abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung weist eine repräsentative Umfrage des renommierten und unabhängigen Forschungsinstituts Forsa nach. Die gestellten Fragen waren neutral, sachlich und korrekt formuliert. Die wenigsten der telefonisch Befragten werden mit den Informationen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung überhaupt in Berührung gekommen sein. Die abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung ist real, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Sie lässt sich nicht leugnen oder wegdiskutieren.
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