Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung zu lasch?

Eine Mitstreiterin vom Institut für Bürgerrechte & Polizei/CILIP schrieb bezüglich der Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung:

Lieber …,

entschuldige bitte die späte Antwort, aber wegen der Winterferien konnten wir den Forderungskatalog erst heute diskutieren.

Wir haben ein grundsätzliches Problem mit dem Vorgehen, einen solchen Forderungskatalog zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. CILIP und auch die HU lehnen die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab (wie die anderen Organisationen ja auch). Aus dieser grundsätzlichen Überlegung würden wir aber zunächst keine Forderungen für die Umsetzung der Richtlinie stellen. Zwar ist der Text mittlerweile um einen längeren Vorspann erweitert worden. Wir glauben aber dennoch, dass eher die 10 Forderungen in den Medien hängen bleiben werden und damit die Botschaft „Vorratsdatenspeicherung ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen“. Unser Ansatz wäre es hingegen dahingehend zu argumentieren, warum Vorratsdatenspeicherung in keinem Fall in deutsches Recht umgesetzt werden kann und darf.

Nur ein Gedankenspiel: Ist die Vorratsdatenspeicherung erst einmal etabliert, werden die Schranken – angenommen die Forderungen werden 1 zu 1 vom Gesetzgeber übernommen – sehr schnell fallen. Sind Daten erst einmal vorhanden, wachsen die Begehrlichkeiten sie auch zu verwenden. Es ist daher illusorisch zu glauben, eine weitere Verwendung der Daten verhindern zu können.

Im schlimmsten Fall werden mit den Forderungen kritische Abgeordnete geködert, dann wird ein zunächst beschränkendes Gesetz verabschiedet und bei nächster Gelegenheit (das nächste Ereignis kommt bestimmt), wird der Anwendungsbereich erweitert (Zugriffsmöglichkeiten, Datenarten, Straftatenkataloge, Zwecke). Die Beispiele der Vergangenheit (TKÜ, DNA-Analyse, Sicherungsverwahrung u.a.) kennst du auch.

Zum Punkt 4 Entschädigung: Damit lassen sich die TK-Anbieter doch ihren Widerstand gerade abkaufen. Wenn der Staat zahlt, machen sie mit bei der Überwachung. Eine bürgerrechtliche Forderung ist das daher nicht.

Alles in allem sind uns diese Forderungen zu realpolitisch. Das ist nicht böse gemeint, und wir wissen auch deine Arbeit sehr zu schätzen, viele Gruppen zum organisierten Widerstand zu bewegen. Wir möchten uns trotzdem dieses Mal der Unterstützung enthalten.

Viele Grüße

Meine Antwort:

Liebe …,

danke für deine Mail und deine ausführliche Begründung. Ich verstehe es und finde es gut, dass du „Fundamentalopposition“ betreibst. Das tue ich auch.

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob unsere Erklärung ein „Nein“ oder ein „Jein“ zur Vorratsspeicherung darstellt. Zu dem entsprechenden Heise-Artikel ist im Diskussionsforum heiß über diese Frage debattiert worden. In der Tat sehe ich auch die Gefahr, dass der Forderungskatalog in den Vordergrund gestellt werden könnte und nicht die prinzipielle Ablehnung.

Ich habe die Erklärung letztlich geschrieben, weil ich es für praktisch ausgeschlossen halte, die Vorratsspeicherung auf politischem Wege noch zu verhindern. Das EU-Parlament hat zugestimmt. Die EU-Justizminister haben dem Deal schon Anfang Dezember zugestimmt; ihr noch ausstehender Beschluss ist nur noch eine Formsache. Und dass der Bundestag eine EG-Richtlinie nicht umsetzt, ist ebenfalls kaum zu erwarten, zumal jedenfalls die CDU die Maßnahme für sinnvoll hält (wie auch die Bundesregierung). Die Koalition im Bundestag hat die Umsetzung inzwischen auch schon angekündigt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/68951). Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Gefahr, kritische Abgeordnete noch umzustimmen.

Wenn nun zu erwarten ist, dass die Vorratsdatenspeicherung in jedem Fall kommt, halte ich doch eine Schadensbegrenzung für sinnvoll und notwendig. Vielleicht können wir ihnen noch ein paar Zugeständnisse bei der Umsetzung abringen.

Zu Fall bringen können wir die Chose nur noch durch eine Verfassungsbeschwerde. Die werde ich auch anleiern. Das geht juristisch aber erst, wenn das deutsche Umsetzungsgesetz beschlossen ist. Eine Zusammenarbeit mit der HU wäre in diesem Punkt übrigens sinnvoll.

Die Kostenerstattung halte ich insofern für wichtig als sie erstens Transparenz schafft. Das heißt, die Kosten werden im Haushalt ausgewiesen, und man sieht, welche sinnvollen Projekte man mit dem Geld stattdessen durchführen könnte. Zweitens wird die Kostenerstattung die Begehrlichkeiten der Innenpolitiker enorm bremsen. Der Bundesrat, Erzbefürworter der VDS, hat bereits vor einer Kostenerstattung gewarnt wegen der Folgen für die Länderhaushalte. Die Kosten sind also ein wunderbarer Hebel, um die VDS bzw. Datenabfragen auf ein Minimum zu beschränken.

Beste Grüße,

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