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"EuGH-Generalanwältin: Leistungsbezieher dürfen nicht gläsern gemacht werden [ergänzt am 26.01.2011]" per E-Mail versenden
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Antrag = Ergebnis? — 18. Juni 2010 @ 1.48 Uhr
Hi Patrick, danke für den Hinweis. Das war ja nicht absehbar, dass aus diesem Fall doch noch was Interessantes herauskommt, seit klar war, dass die sich hier nicht um die VDS kümmern würden. Ich würde allerdings vor zuviel Euphorie warnen. Das Plädoyer der Generalanwältin ist noch nicht der Urteilsspruch. Falls die Richter das anders sehen, ist es entsprechend auch keine grandiose Niederlage für den Datenschutz (entsprechend deiner Messlatte wäre es das nun), sondern halt Business as usual. Dann hätte die jusirtische Fachwelt noch weiter zu tun. Aber das hat sie ja eh. 😉
Grüße, Ralf