Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen auf [ergänzt am 19.01.2011]
Im vergangenen Jahr sorgte ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 13 U 105/07) für Aufruhr, demzufolge die Deutsche Telekom berechtigt sei, eine Woche lang auf Vorrat zu speichern, unter welcher IP-Adresse Internetnutzer surfen. Diese Vorratsspeicherungspraxis der Telekom ermöglicht in vielen Fällen die Rückverfolgung der Internetnutzung und führt immer wieder zu unberechtigten Ermittlungen und Abmahnungen. Mithilfe […]

