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"Zwangsweise Hotline-Aufzeichnung rechtswidrig" per E-Mail versenden

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4 Kommentare


  1. Tobias Claren — 23. September 2012 @ 21.34 Uhr

    Als Privatperson dürfte ich aber sehr wohl jedes Gespräch mitschneiden.
    Es muss reichen, dass ich eine Ansage vorschalte, dass ich jedes Gespräch aufnehmen werde, und wer damit nicht einverstanden ist, soll gleich wieder auflegen.
    Auch wenn bei mir ein Polizist anrufen würde, indem er dran bleibt stimmt er zu.
    Sagt er glei8ch zu Beginn dass er das nicht will, könnte ich gleich sagen „und Tschüss“. Auch wenn der z.B. anruft weil auch (m)einer Webseite einer seinen Suizid angekündigt hat.


  2. Gibt's das AZ oder nicht? — 9. November 2011 @ 13.47 Uhr

    Hallo zusammen1

    Der HDSB hat ja die Geschäfte übernommen, sollte also auch über die Akte(n) verfügen!!! Darum klingt das schon nach einem Dementi.

    Gibt es den Fall und das Aktenzeichen, oder nicht?


  3. Anonymous — 7. November 2011 @ 22.02 Uhr

    Das ehemalige Dezernat Datenschutz (für den nicht-öffentlichen Bereich) im Regierungspräsidium Darmstadt und das Amt des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen (damals nur öffentlicher Bereich) wurden am 1. Juli 2011 zusammengelegt.

    Die (gemeinsamen) Geschäfte werden nun vom Hessischen Datenschutzbeauftragten (HDSB) fortgeführt. Insofern gibt es keine andere und zuverlässigere Quelle, als die zuvor zitierte.


  4. LfD Hessen dementiert — 5. November 2011 @ 22.01 Uhr

    Weil mich der Fall interessierte und ich Details abfragen wollte, wandte ich mich direkt an den Landesdatenschutzbeauftragten.

    Zitat aus der schriftlichen Stellungnahme:
    „die Datenschutzaufsichtsbehörde veröffentlicht ausgewählte Entscheidungen ohne die Namen der Beteiligten in Tätigkeitsberichten. Diese können im Internet aufgerufen werden. Die von Ihnen erwähnte Eingabe ist in keinen Tätigkeitsbericht eingeflossen.

    Die Veröffentlichung von Eingaben unter Nennung von Aktenzeichen oder der namentlichen Nennung der Verfahrensbeteiligten erfolgt durch meine Behörde nicht. Die von Ihnen zitierte Stelle im Internet muss sich auf Informationen von Verfahrensbeteiligten stützen. “

    Handelt es sich also um eine „Ente“, die hundertfach im Internet zitiert wird.

    Webmaster: Der LfD hat nicht dementiert, sondern mitgeteilt, dass er von dem Fall nicht weiß. Das ist auch kein Wunder, denn zuständige Aufsichtsbehörde war damals das Regierungspräsidium und nicht der LfD (siehe Artikel).

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