Juristentag: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogen
Der deutsche Juristentag hat beschlossen:
„Als ‚personenbezogen‘ sind Daten anzusehen, bei denen im Sinne eines abstrakten Gefährdungspotentials, selbst auf Grund theoretisch möglicher Verknüpfungen, ein – auch nur entfernter – Personenbezug hergestellt werden kann. Ob und inwieweit solche Verknüpfungen unter praktischen Gesichtspunkten vorgenommen werden, sollte unberücksichtigt bleiben.“
Damit haben sich die Juristen gegen die Theorie des relativen Personenbezugs ausgesprochen, wonach nur solche Daten dem Datenschutz unterliegen, welche die aktuell speichernde Stelle einer Person zuordnen kann. Nach richtiger Ansicht ist der Datenschutz auf alle Angaben anwendbar, die sich (auch unter Zuhilfenahme Dritter oder weiterer Daten) einer Person zuordnen lassen.
Weitere interessante Forderungen des Juristentags sind:
- Das Datenschutzrecht sollte Anforderungen an die Ausgestaltung von Hard- und Software vorsehen
- Ein konsequenter Datenschutz sollte durch Bestimmungen gesichert werden,die […] eine Umkehr der Beweislast beim Verschulden von Schadenersatzansprüchen gegenüber Diensteanbietern und Betreibern [und] eine pauschalisierte Haftung für immaterielle Schäden gewährleisten.
- Ein „Notice-and-take-down“-Verfahren solle eingeführt werden.
- Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten bei überwiegenden Kommunikationsinteressen zurücktreten (z.B. Bewertungsportale, Anm. d. Autors).
Der Juristentag hat allerdings auch allerlei Unfug beschlossen, sich etwa für Vorratsdatenspeicherung und Identifizierungszwang bei Online-Diensten ausgesprochen.
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