Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundeskriminalamt hat inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 in vollständiger Form veröffentlicht. Auf pdf-Seite 260 finden sich die Zahlen für im Netz begangene Straftaten, die für das Thema IP-Vorratsdatenspeicherung relevant sind. Sie bestätigen die Vorabmeldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Mai, wonach von einem „rechtsfreien Raum“ Internet auch ohne Vorratsdatenspeicherung keine Rede sein kann:

Kriminalstatistik rechtfertigt keine IP-Vorratsdatenspeicherung

Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland unter allen bekannten Internetdelikten eine Aufklärungsquote von 71% erzielt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hatte in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten – sie ist somit überflüssig.

Neu sind die Zahlen für den Bereich der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet, mit deren Verfolgung Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Vorstoß zur erneuten Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen will. 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Stopp der letzten IP-Vorratsdatenspeicherung wurde eine Aufklärungsquote von 76% aller registrierten Verdachtsfälle der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet erreicht. Die Zahl solcher Verdachtsfälle ist überdies massiv rückläufig, wiederum ganz unabhängig von Inkrafttreten und Außerkrafttreten der letzten, sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung (2008: 10.323 Fälle, 2009: 6.092 Fälle, 2010: 4.655 Fälle). Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, zur Aufklärung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz erneut sämtliche Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen, ist somit fachlich nicht zu rechtfertigen.

Schutzlücken-Kampagne des BKA

Leider hat es die BKA-Kriminalstatistik nicht vermocht, das eigene Haus zur Aufgabe dessen hanebüchener Schutzlücken-Kampagne zu bewegen („84% der IP-Abfragen erfolglos“). Immerhin ist das BKA inzwischen gezwungen worden, seine politisch motivierte „Sondererhebung zur Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ selbst als nicht aussagekräftig zu bezeichnen:

„Die BKA-interne Vollerhebung bildet … nur einen bestimmten Ausschnitt der aufgrund fehlender Mindestspeicherfristen erfolglosen Straftatenaufklärung sowie Gefahrenabwehr ab. Die Ergebnisse sind insofern für eine Argumentation zu möglichen Auswirkungen auf die Aufklärungsquoten der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik [PKS] nicht aussagekräftig. Die Erhebung liefert letztlich aufgrund ihrer Konzipierung keine belastbaren Aussagen zur Aufklärungshäufigkeit wie eine Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik. So wird nicht erfasst, ob die zugrundeliegende Straftat bei positiver Antwort des Providers letztlich aufgeklärt werden konnte…“

Das bestätigt wesentliche Teile unserer fachlichen Kritik an der politisch
motivierten BKA-Sondererhebung, deren Ergebnisse schon auf den ersten Blick der hohen Aufklärungsquote im Bereich der Internetkriminalität widersprechen. Das erzwungene Eingeständnis hält BKA-Präsident Ziercke leider nicht davon ab, seine Horrorzahlen weiter zu verbreiten. Mit Erfolg, wie der beharrlich aufrecht erhaltene FDP-Vorschlag einer IP-Vorratsdatenspeicherung zeigt.

Bewährte Verkaufstaktik: Angst machen

Es war übrigens ein ehemaliger Versicherungsvertreter, der in der ZDF-Doku „Die Tricks der Versicherer“ diese Woche eine Verkaufstaktik beschrieb, welche derjenigen des BKA erschreckend ähnelt:

Es geht da um Angst, Angst, Angst, Angst. Wenn Sie ständig Horrorszenarien aufmalen,  was passieren kann, was möglich ist, und dann noch zwei, drei Beispiele finden, wo er es selbst im Freundes- und Bekanntenkreis hat, dann haben Sie eine ultimative Killerphrase: „Wie wollen Sie das denn bei sich dauerhaft verhindern?“ Sobald Sie Angst vor etwas haben, können Sie es nicht mehr in einen klaren Kontext setzen. Und dann fangen Leute an, falsche Entscheidungen zu treffen.

Ob wir die drohende falsche Entscheidung der Wiedereinführung einer neuerlichen, wie auch immer gearteten verdachtslosen flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verhindern können, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten entscheiden.

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2 Kommentare »


  1. Wochenspiegel für die 43 KW., das waren u.a. ein LG Präsident, der offenbar nicht genug zu tun hat, und viel Lärm um Nichts bei den EU-Knöllchen (?) | Heymanns Strafrecht Online Blog — 6. November 2011 @ 12.15 Uhr

    [...] die Statistik zur Vorratsdatenspeicherung, [...]


  2. Lesezeichen vom 27.10.2011 bis 11.11.2011 | "Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen." — 11. November 2011 @ 2.04 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de: Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache zur Vorratsdatenspeicherung [...]

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