Staatliche Surfprotokollierung ist überflüssig

Der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und BSI-Chef Dr. Udo Helmbrecht beschworen im vergangenen Jahr die Gefahren des Internets für staatliche Computer. „Zwingend“ benötige das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Erlaubnis, Surfprotokolle von Internetnutzern „zu erheben, auszuwerten, zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten“, so Helmbrecht. Trotz allseitiger Kritik gab der Bundestag dem BSI noch kurz vor den Neuwahlen im vergangenen Jahr die Befugnis, Daten über unseren Mailverkehr mit Bundesbehörden und über unsere Nutzung deren Internetportale zu sammeln (§ 5 BSIG).

Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne) stellt sich jetzt heraus (pdf-Dokument): Von der angeblich „zwingend erforderlichen“ Befugnis zur Surfprotokollierung macht das BSI auch Monate nach ihrer Einführung keinen Gebrauch. Das BSI verweist stattdessen auf die Verantwortung der die Internetportale betreibenden Stellen. Deren Speicherpraxis ist durchwachsen und regelmäßig rechtswidrig. Immerhin beweist eine wachsende Zahl von Bundesportalen, dass es einer personenbeziehbaren Surfprotokollierung auf Vorrat nicht bedarf. Ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen bieten etwa die folgenden Ministerien und Behörden ihre Internetportale an:

  • Bundesjustizministerium
  • Bundesdatenschutzbeauftragter
  • Bundesrechnungshof
  • Bundesforschungsministerium
  • Bundeskriminalamt
  • Bundesversicherungsamt
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz
  • Bundesanstalt für Wasserbau
  • Kraftfahr-Bundesamt
  • Bundeseisenbahnvermögen
  • Bundesstelle für Seeschiffahrt und Hydrographie
  • Bundesanstalt für Gewässerkunde
  • Bundesfinanzministerium

Mit § 5 Abs. 1 BSIG hat der Bundestag nun aber das BSI ermächtigt, ohne Anlass Informationen über unsere elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden und über unsere Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden aufzuzeichnen, darunter wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten wir dort gesucht haben. Neben den näheren Umständen der Internetkommunikation mit Bundesbehörden (z.B. per E-Mail) dürfen erstmals auch Inhalte (URLs) aufgezeichnet werden, was die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (§ 113a TKG) noch ausschloss. Die nach § 5 Abs. 1 BSIG erhobenen Daten sollen bis zur „unverzüglichen“ Auswertung auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Im Anschluss erlaubt § 5 Abs. 2 BSIG eine bis zu dreimonatige Vorratsspeicherung der Daten unter so geringen Voraussetzungen, dass die Speicherung – wie auch Bundesregierung und BSI zugestehen – in der Praxis ohne Anlass, flächendeckend und permanent auf Vorrat erfolgen kann. Trotz schwerer Kritik des Bundesrats und von Sachverständigen, in deren Rahmen auch ausdrücklich auf die Unvereinbarkeit mit den Grundrechten hingewiesen wurde, hat der Deutsche Bundestag § 5 Abs. 1 und 2 BSIG-E im Kern unverändert verabschiedet, ohne die darin vorgesehene globale Vorratsdatenspeicherung auch nur ansatzweise verfassungsrechtlich zu verteidigen.

Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen entschieden: „Maßgeblich für die Rechtfertigungsfähigkeit einer solchen Speicherung ist deshalb insbesondere, dass sie nicht direkt durch staatliche Stellen erfolgt, dass sie nicht auch die Kommunikationsinhalte erfasst und dass auch die Speicherung der von ihren Kunden aufgerufenen Internetseiten durch kommerzielle Diensteanbieter grundsätzlich untersagt ist.“ Dass die Surfprotokollierung durch das BSI direkt durch den Staat erfolgt und sogar die aufgerufenen Internetseiten erfasst, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde gegen § 5 BSIG ist bereits in Vorbereitung.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz ist „der festen Überzeugung, dass der richtige Weg ist, hier gesetzgeberisch zu handeln.“ Sie verweist darauf, dass die FDP-Abgeordneten – ebenso wie die Grünen und die Linke – gegen das Gesetz gestimmt hatten. Piltz weiter: „Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich daher auf Grundlage des Koalitionsvertrags mit der Union dafür einsetzen, dass im Zuge der vereinbarten Vorhaben zur Informationsgesellschaft die Kritik berücksichtigt wird.“ Es bleibt abzuwarten, ob CDU/CSU Einsicht zeigen werden, bevor mit § 5 BSIG das nächste Gesetz der gefährlichen Sicherheitsideologen für verfassungswidrig erklärt wird.

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2 Kommentare »


  1. Tweets die Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Staatliche Surfprotokollierung ist überflüssig erwähnt -- Topsy.com — 25. April 2010 @ 11.40 Uhr

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Martin Grandrath erwähnt. Martin Grandrath sagte: Staatliche Surfprotokollierung ist überflüssig http://bit.ly/9A7McC #vds […]


  2. Grünen-Politiker von Notz sieht staatliche Behörden in Aufklärungspflicht — 10. Oktober 2011 @ 14.00 Uhr

    [...] zwingend erforderlichen Befugnis zur Surfprotokollierung macht das BSI auch Monate nach ihrer Staatliche Surfprotokollierung ist überflüssigAuf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz Grüne stellt sich jetzt heraus [...]

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