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"Touch&Travel oder Touch&Tracking: Warnung vor dem Handy-Fahrschein [ergänzt am 07.11.2011]" per E-Mail versenden

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9 Kommentare


  1. Hat der Autor — 2. September 2011 @ 16.29 Uhr

    vorher mal jemanden gefragt, der sich wirklich mit der Sache auskennt? Aus den Kommentaren habe ich bisher mehr Brauchbares erfahren als aus dem Beitrag selbst. Wenn der Autor dass so wollte, war es ein kluger Schachzug 😉


  2. Prepaid ... — 2. September 2011 @ 9.02 Uhr

    150 EUR vorausbezahlen, weil ich noch nicht weiß, ob es 20 oder 130 EUR kosten wird? Was soll der Blödsinn. Dann doch lieber gleich einen Fahrschein kaufen. Der ist auch prepaid und anonym. Und ich brauche auch nicht erst eine Handyspur legen, die dann hoffentlich anonym bleibt. Anonymes Handy? War da nicht was?


  3. Als Verkehrsunternehmer — 2. September 2011 @ 8.56 Uhr

    scheint der webmaster sehr erfolgreich zu sein. Ich freue mich auf sein Angebot, womit ich dann von Ostbahnhof über München nach Hauptbahnhof für 2,30 (Tarif Berlin AB) fahren kann. Ich muss mich ja nur zu Beginn und am Ende melden. Wo ich unterwegs war, hat das Unternehmen ja nicht zu interessieren. Und wenn es mich nicht kontrolliert, ist es selbst schuld, dass ich die konsumierte Leistung nicht bezahle. OK, es ist zwar meine Fortbewegung, die das Unternehmen leistet und die ich zu bezahlen hätte… Aber da die Bewegung ja nicht erfasst werden darf, was soll ich dann bezahlen? Wer will mir denn etwas berechnen? Und auf welcher Basis? Nichts!


  4. Fahrkartenkontrolle — 28. August 2011 @ 10.24 Uhr

    Statt einer permanenten Bewegungsüberwachung könnte die Bahn auch in Analogie des klassischen Fahrkartenkontrolleurs während der Fahrt einmal eine Position stichprobenhaft abfragen und ggf. den e-Ticket Besitzer auffordern, einen Touchpoint in Zug aufzusuchen (z.B. um Nah- und Fernzug zu unterscheiden).


  5. Ja, ja ... — 26. August 2011 @ 14.23 Uhr

    … der Kampf ums anonyme Überleben … Die Aufregung darüber, dass ein persönlicher Service nicht anonym angeboten werden kann, basiert sicherlich auf großer Erfahrung darin, regelmäßig von Unbekannten eine angemessene Bezahlung ohne Leistungsnachweis zu erhalten – obendrein ohne Eigentumsvorbehalt an der Leistung. Für dieses erfolgreiche Geschäftsmodell lohnt es sich bestimmt, eine kostenlose Handy-App zu bauen. 🙂

    Webmaster: Erstens ist über Prepaidkarten durchaus ein anonymes Angebot des Dienstes „Touch&Travel“ denkbar. Zweitens moniert der Artikel vor allem die Bewegungsüberwachung, die auch für ein personalisiertes Angebot nicht erforderlich ist.


  6. Fünftelwissen — 25. August 2011 @ 13.49 Uhr

    Wie soll die Bahn denn im Nachgang bei der Abrechnung nachweisen können, dass jemand eine bestimmte Strecke gefahren ist, ohne die Reisezeitstrecke und Zeitpunkte personenbezogen zu speichern? Da hat der Autor sich mit dem Verfahren an sich wirklich journalistisch sauber auseinandergesetzt 🙂

    In den AGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten nur solange wie erforderlich gespeichert werden.

    Paranoia

    Webmaster: Die Bahn muss nicht nachweisen können, dass jemand eine bestimmte Strecke gefahren ist, das kann sie bei herkömmlichen Fahrkarten auch nicht. Die Bahn muss zur Abrechnung nur nachweisen, dass sich jemand am Startbahnhof an- und am Zielbahnhof abgemeldet hat. Zur Abrechnung einer entsprechenden Fahrkarte ist keine Bewegungsüberwachung während der Fahrt ohne Einwilligung des Kunden erforderlich. Dementsprechend speichert die Bahn nicht nur die erforderlichen Daten, und die Daten werden auch nicht gelöscht, sobald die Abrechnung erstellt ist (also nach der Fahrt), sondern bis zu 10 Monate lang aufbewahrt.


  7. Ja und Nein — 25. August 2011 @ 13.15 Uhr

    Natürlich muß ich meine Daten weitergeben, wenn ich andere die Arbeit machen lasse, hier: herausfinden, wo ich Bahn gefahren bin.
    Wer seine Daten lieber für sich behält, muß auch das Ticket vorher kaufen.
    Übrigens reichen Abgang und Ziel für die Berechnung nicht aus. Es gibt genügend Strecken, auf denen Fern- und Nahverkehr parallel fahren. Hier sind Detailinfos nötig, um den tatsächlich genutzten Zug und damit den korrekten Preis zu ermitteln.
    Und um bei späteren Reklamationen dem Kunden die Rechnung begründen zu können, müssen diese Daten auch gespeichert werden. Sonst könnte dann ja jeder kommen…

    Webmaster: Falls „Touch&Travel“ tatsächlich erkennen soll, ob Fern- oder Nahverkehr genutzt wurde, ist dazu keine Bewegungsüberwachung ohne Einwilligung des Kunden erforderlich. In Frage kommt erstens, die Gesamtreisezeit zur Ermittlung zu nutzen, oder zweitens, den Kunden einfach zu fragen, welches Ticket er möchte. Die Wagenklasse muss der Kunde ohnehin manuell wählen. Was Reklamationen angeht, gab es im Telekommunikationsbereich die einfache Lösung, den Kunden wählen zu lassen: Wenn er sofortige Löschung nach Abrechnung wünscht, kann er auch keinen Nachweis mehr verlangen. Zurzeit haben Bahnkunden diese Wahl nicht.


  8. Schwachsinn — 25. August 2011 @ 12.49 Uhr

    viel halbwissen zusammengefasst…


  9. Danke ... — 24. August 2011 @ 8.10 Uhr

    … für diese Warnung. Man ahnt ja gar nicht, was da alles für Probleme eingehandelt werden.

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