Zehn Forderungen für eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhebt anlässlich des IT-Gipfels der Bundesregierung zehn wichtige Forderungen, um Computerprodukte (Hard- und Software) und das Internet künftig datenschutzfreundlicher zu gestalten. Hier eine Zusammenfassung der Thesen, denen man nur voll und ganz zustimmen kann:

  1. Informationstechnik transparent gestalten: Wir müssen informiert werden, was mit unseren Daten geschieht.
  2. Entscheidungsfreiheit der Betroffenen stärken. Wirklich freiwillig ist unsere Einwilligung nur dann, wenn es wirkliche Alternativen gibt.
  3. Datenschutzanforderungen müssen schon bei der Entwicklung neuer Systeme und Software berücksichtigt werden.
  4. Insbesondere auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit muss die Entwicklung neuer Computerprodukte ausgerichtet werden. Dies gilt besonders für Prozess- und Verkehrsdaten, die bei der Benutzung der Produkte beiläufig anfallen.
  5. Für den Nutzer muss nachprüfbar werden, dass ein Produkt den Datenschutz wahrt, z.B. durch ein Gütesiegel.
  6. Voreingestellte Sicherheit: Computerprodukte müssen mit einer sicheren und datensparsamen Grundeinstellung ausgeliefert werden.
  7. Vertraulichkeit der Kommunikation stärken: Das Fernmeldegeheimnis muss zu einem umfassenden Mediennutzungsgeheimnis ausgebaut werden. Nur wenn der einzelne sicher sein kann, dass sein individuelles Nutzungsverhalten weder durch private noch durch öffentliche Stellen überwacht wird, wird er sich im virtuellen Raum frei bewegen.
  8. Datenschutz-Werkzeuge – etwa zur Verwendung von Pseudonymen, zur Erzeugung von sicheren Passworten, zum Auslesen des Inhalts von persönlichen Datenspeichern und zur automatischen Bewertung des Datenschutz-Niveaus – müssen entwickelt und kostengünstig bereitgestellt werden.
  9. Keine Persönlichkeitsprofile. Personenbezogene Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile dürfen – wenn überhaupt – nur mit Zustimmung der Betroffenen erstellt werden, müssen sich auf konkret definierte Sachverhalte und Zwecke beschränken und unter Kontrolle der Betroffenen bleiben.
  10. Informationelle Selbstbegrenzung von Staat und Wirtschaft. „Die Informationstechnik bietet das Potenzial einer Totalüberwachung. Politik und Wirtschaft sind deshalb aufgerufen, mit diesen Möglichkeiten verantwortungsbewusst umzugehen und sich selbst zu begrenzen. Nicht alles, was irgendwie sinnvoll erscheint, darf auch realisiert werden.“

Die Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten im Volltext (18.12.2006)

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