Datenschutzfreundliche Prepaid-Mobilfunkkarten

Nicht nur die Vorratsdatenspeicherung bedroht die Privatsphäre telekommunizierender Bürger. Auch Datenabgleiche und -übermittlungen von und an zentrale Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa führen zu einer immer lückenloseren Überwachung durch Wirtschaftsunternehmen, zu Missbrauchs- und Fehlerpotenzial sowie zu Mehrkosten, die letztlich der Kunde zahlt. Speziell bei einem Benutzerwechsel, etwa bei Teilnahme am Kartentausch, können durch die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter Risiken reduziert werden. Daten-speicherung.de hat deshalb das „Kleingedruckte“ 42 deutscher Prepaidanbieter überprüft.

Keine Kooperation mit Auskunfteien wie Schufa, Bürgel, FPP, Infoscore, Creditreform, Informa oder Solventec und keine anlasslosen Ausweiskontrollen lassen demnach erwarten:

  • Aldi Talk (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Anonyphone (verwendet freigeschaltete Karten im Vodafone-D2-Netz, E-Plus-E1-Netz und O2-E2-Netz sowie auf Wunsch dänischer Netze)
  • Avantaje (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Congstar (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Conrad Fairpay Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • E-Plus Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • igge & ko (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • ja!mobil (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Ortel Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Penny Mobil (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Pluskom (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • PTT Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Simply Free (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Simyo (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Solomo (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Tchibo Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • TouristMobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Viva Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)

Nicht erfüllt werden diese Voraussetzungen von:

  • Alphatel (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Ay Yildiz (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • BildMobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • BiTel (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Blau (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Callmobile (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Crash Prepaid (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Debitel (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Edeka Mobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Fonic (verwendet O2-E2-Netz)
  • Freenet (verwendet O2-E2-Netz)
  • MaXXim (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • O2 Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • Phone House (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Ring (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Schlecker Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • Simply, alle anderen (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Smobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Sunsim (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Sven (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Talkline (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • T-Mobile Prepaid (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Tourist Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Weißfunk (verwendet E-Plus-E1-Netz)

Beachten Sie, dass damit allein nicht unbedingt anonymes Telefonieren möglich ist, soweit der Anbieter eine Versandadresse speichert. Es ist zu vermuten, dass viele Anbieter dies verknüpft mit Ruf- und/oder SIM-Kartennummer tun. Dies gilt selbst für Anonyphone, auf dessen Internetseite zwar steht, die Rufnummer sei nicht mit der Versandadresse in Verbindung zu bringen. Einem Interessenten soll Anonyphone jedoch mitgeteilt haben, Versandadresse und Rufnummer doch zu speichern. Auf Nachfrage von Daten-speicherung.de im Dezember 2008 dementierte Anonyphone dies nicht, sondern teilte lediglich mit, es erfolge keine elektronische Speicherung. Keine Datenspeicherung findet beim Kartentausch statt, wo Sie auch nähere Informationen und Links zu empfohlenen Anbietern finden.

Jonas

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2 Kommentare »


  1. Datenspeicherung PrePay Handy — 13. November 2009 @ 23.52 Uhr

    Eine Lösung um eine nicht auf den eigenen namen oder Adresse laufende SIM Karte zu bekommen ist recht einfach:Bei Vielen der billig Anbietern kann die Karte ohne Vorlage des Perso im Internet freigeschaltet werden.Niemand kann die Richtigkeit der Daten prüfen.Nur ob es besagte Adresse gibt.Eine Gültige Adresse zu finden,am besten im einen die Hochhäuser wo keiner den anderen kennt und 200 Leute leben ist einfach.Am besten wenn da 6 Müller und 8 Meier leben.Bei der Hälfte nur z.B A. Meier oder nur Meier.Selbst dann kann es z.B noch Sohn Tochter oder sonstjemand sein der mit im Haushalt lebt.Briefträger stecken dann meist die Post irgendwo rein,besonders wenns Werbung ist.In der Regel fällt das nicht auf ausgenommen irgend ein Blödsinn wird mit der Karte gemacht.DAnn wird die meist gesperrt.Macht nix,für 12 Euro gibts ne Neue mit 10 Euro Guthaben,also kein Verlust.Sogar mt nem USB Stick kann man z.B bei ALDI für 1.99 das Internet einen Tag nutzen.Nur bei der 30 Tage Flat würde es auffallen da die dann glaube ne Rechnung schicken.Die Tageszulassung geht via Aufladekarte runter vom Guthaben.Zudem bekommt man in fast jedem ausländischen Laden oder Bastelshop freigeschaltete Karten aus den Handy Paketen.Die handys sind meist SIm Lock frei gemacht worden und teuer verkauft.Über bleiben di SIm karten (meist O2,D2 oder E+).Karte mit 10 Euro Guthaben gehen dann ab 7 Euro weg.Wenn du gleich 20 Karten kaufst gibts sogar Megenrabatt.Ist die Karte leer wegwerfen und ne neue rein.Mit nem Adapter odern nem Dual SIM handy haste immer eine Karte mit fester Nummer wenn Anrufe kommen.Zur not gibts noch Calling Cards.Per 0800 übers Ausland anrufen ohne das die Rufnummer übermittelt wird.Ist zwar etwas teurer asl direkter Anruf,aber keiner kann sagen wer da anruft.

    Antwort des Autors: Das mit der Falschregistrierung haben wir ja schon auf der Kartentauschseite empfohlen. Das ist auch gesetzeskonform; ich würde nicht existente Namen eintragen, damit keine unbeteiligten Personen behelligt werden. Man sollte sich aber nicht zu sicher fühlen: Die staatliche Vorratsdatenspeicherung findet auf jeden Fall statt, und mit Gerätenummer oder Ortung oder Gesprächsprofilen (auch der Gesprächspartner) ist eine Identifizierung nicht ausgeschlossen.

    Was Callthroughdienste betrifft, wird ja insoweit in Deutschland auch vorratsgespeichert, und ausländische Anbieter sind erstens unerschwinglich und speichern zweitens auf freiwilliger Basis oft noch länger oder unbefristet auf Vorrat, besonders im Datenschutz-Entwicklungsland USA. Außerdem kann man bei solchen Anbietern mangels datenschutzfreundlicher Zahlungsmöglichkeiten praktisch nicht anonym bleiben. Ich habe dazu mal eine Befragung unter Prepaid-VoIP-Anbietern gemacht, mit dem Ergebnis, dass nur SimplyConnect Ukash akzeptiert, so dass man theoretisch per VoIP über mobiles Internet telefonieren könnte, einige Mobiltelefone unterstützen ja SIP. Erstens wird aber auch da die IP-Adresse vorratsgespeichert, zweitens verbieten fast alle Mobilfunknetzanbieter VoIP.


  2. Speicherung Versandadresse und Rufnummer — 5. Januar 2009 @ 13.19 Uhr

    Als Betreiber der Anonyphone Seite möchte ich folgendes noch einmal deutlich hervorheben:

    1.) Bei uns – http://www.anonyphone.de – bekommt man Prepaid Karten um anonym zu telefonieren (anonyme Sim Karte)

    Anonymität im von mir gemeinten Sinne liegt nicht vor, da bei Versand Rufnummer und Adresse für eine nicht genannte Zeitspanne vorgehalten werden. Da Anonyphone sich auf Nachfrage auch nicht dazu äußern mochte, woher die Karten stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Behörden den Weg vom Telekommunikationsanbieter zu Anonyphone nachvollziehen können oder er beispielsweise auf Grund bestimmter Muster bei den Registrierungsdaten oder Karten oder anderweitig bekannt ist.

    2.) Es erfolgt keine elektronische Speicherung der Rufnummer, die einer Versandadresse zugeordnet ist. (Die Versandadresse muß eine Postanschrift sein, z.B. Paketstation, Firmenanschrift, die Tankstelle bei der man tankt, auf Wunsch auch postlagernd)

    Es macht weder datenschutzrechtlich noch telekommunikationsrechtlich noch für Auskunftsersuchen noch bei Buchprüfungen noch sonst einen Unterschied, ob Daten elektronisch oder nicht elektronisch gespeichert werden. Wäre Anonyphone von der Nutzlosigkeit der Daten überzeugt, bräuchte nicht auf ihrer Speicherung beharrt zu werden. Eine gesetzliche Speicherpflicht besteht jedenfalls nicht, insbesondere auch keine handels- oder steuerrechtliche. Im Gegenteil ist fraglich, ob die Speicherung von § 28 BDSG gedeckt ist, da die vertraglich geschuldete Leistung jedenfalls bei Vorauszahlung mit Absendung der Karte abgeschlossen ist und nicht ersichtlich ist, inwieweit eine darüber hinausgehende Speicherung mehr als nur nützlich sein soll.

    3.) Als Betreiber können (nicht müssen) wir (also kein Dritter kann das) auf mechanischem Weg – ausschließlich auf Verlangen eines Richters (Beschluß, falls eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B. dieTankstelle, o.ä.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen.

    Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des § 111 TKG sind ohne richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen Versandadressen. Sie könnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines gerichtlichen Beschlusses bedürfte, läge keine Anonymität vor. Allenfalls eine rein subjektive Anonymität, dass der Personenbezug also nur für einen bestimmten Personenkreis besteht. Das trifft aber auf jeden Anbieter zu, der seine Kundendaten nicht gerade ins Internet stellt.

    4.) Unser Interesse ist das Interesse unser Kunden, wir schützen die Privatsphäre soweit wie es irgendwie geht und in unserem RechtsraHmen zulässig ist.

    Dann wäre zumindest bei Vorkasse auf eine Adressspeicherung zu verzichten. Außerdem ist die Unterrichtung, keine elektronischen Adressdaten zu speichern, irreführend, weil sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, es würden keine Daten gespeichert. Jonas

    Herzlichst, das Team von

    Anonyphone.de

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