Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz zum Teil ohne Erfolg
In einem heute veröffentlichten Beschluss vom 21.06.2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht aus formellen Gründen eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einiger Datenspeicherungs- und Überwachungsvorschriften für Telekommunikationsunternehmen ab. Im letzten Jahr hatten zwei Privatpersonen und drei E-Mail-Provider beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Die E-Mail-Provider wehrten sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) […]

