Personenbezug: Keine Relativierung des Datenschutzes [ergänzt]
Der gesetzliche Datenschutz gilt nur für personenbezogene Daten (§ 1 Bundesdatenschutzgesetz). Von großer Bedeutung ist daher die Frage, wann eine Information als „personenbezogen“ im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und wann nicht. Bestimmbarkeit des Betroffenen Laut Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 BDSG). […]

