EuGH-Urteil: Piraten fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung
Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:
„Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln und weitergeben. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!
Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und, wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.
Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.
Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wieder und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“
EuGH erlaubt Surfprotokollierung oder Datenspeicherung? Irrtum!
In den Medien habe ich drei Irrtümer über das heutige Urteil gelesen, denen ich an dieser Stelle entgegen treten möchte:
- Der Gerichtshof hat keineswegs entschieden, dass unser Surfverhalten im Internet oder unsere IP-Adresse zur Abwehr von Angriffen, zur “Missbrauchsbekämpfung” oder zur “Störungsbeseitigung” verdachtslos auf Vorrat gespeichert werden dürfte. In Abs. 60 des Urteils heißt es nur, Anbieter von Internetportalen “könnten … ein berechtigtes Interesse daran haben, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten.” Ob das tatsächlich der Fall ist und deswegen die Internetnutzung aller Bürger auf Vorrat gespeichert werden darf, werden die deutschen Gerichte entscheiden. Ich werde dafür kämpfen, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen. Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig ungefährlicher Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis vieler Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegen, dass Internetangebote auch ohne totale Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Internetnutzer vor einer Aufzeichnung ihres Nutzungsverhaltens geschützt sind.
- Der Gerichtshof hat das deutsche Telemediengesetz nicht für ungültig erklärt. Das Telemediengesetz darf nur nicht mehr so ausgelegt werden, dass es eine Datenverarbeitung zur Gewährleistung der generellen Funktionsfähigkeit eines Dienstes von vornherein ausschließt. Ob und inwieweit eine Surfprotokollierung dazu geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, wurde vom EuGH nicht entschieden und wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben. Das Telemediengesetz bestimmt nach wie vor (§ 15 TMG): “Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).“
- Der Gerichtshof hat keineswegs entschieden, dass das Datenschutzrecht nur dann gelte, wenn die speichernde Stelle selbst den Betroffenen identifizieren könne (sogenannter relativer Begriff des Personenbezugs). In Abs. 47 des Urteils wird vielmehr darauf abgestellt, dass sich Internet-Portalbetreiber anhand der in Surfprotokollen (Logfiles) enthaltenen IP-Adressen zulässigerweise – beispielsweise im Fall von “Cyberattacken” – “an die zuständige Behörde … wenden” können, damit diese die erforderlichen Informationen vom Internetzugangsanbieter anfordert und die Strafverfolgung einzuleitet. Die französische und englische Sprachfassung des Urteils ist an dieser Stelle deutlicher als die deutsche Übersetzung. Der Urteilsspruch stellt darauf ab, ob es dem Betreiber möglich ist, den Anschlussinhaber anhand der Verbindungsdaten des Zugangsanbieters “bestimmen zu lassen”. Dies ist – beispielsweise im Fall einer Strafanzeige – stets der Fall. Nicht gefordert wird also, dass der Anbieter selbst eine IP-Adresse identifizieren oder die Identität in Erfahrung bringen kann. Gut so, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss auch vor falschem Verdacht, unberechtigten Abmahnungen, Datenklau, Datenverlust und Datenmissbrauch schützen.
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VPN — 17. September 2017 @ 13.33 Uhr
In dem Sinne:
Wollt ihr nochmal einen neuen VPN Test machen?
Gibt da ja viele neue Anbieter und viele gibt es auch nicht mehr.
Auch sind zum Beispiel oft welche beim Virenschutz dabei (F-Secure, Kaspersky)