Hessen verteidigt automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich vor Gericht [2. Update]
Im September letzten Jahres meldete der Staatsgerichtshof des Landes Hessen den Eingang einer Grundrechtsklage gegen das automatisierte Kennzeichenscanning auf öffentlichen Straßen in Hessen. Das Verfahren ist auch jenseits von Hessen relevant, weil andere Länder ähnliche Regelungen bereits eingeführt haben (Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz) oder in Kürze einzuführen beabsichtigen (z.B. Schleswig-Holstein).
Die Anfang 2005 in Hessen beschlossene Polizeirechtsnovelle erlaubt der Polizei erstmals, Kraftfahrzeugkennzeichen auf beliebigen Straßen automatisch zu erfassen und mit Fahndungsdaten abzugleichen. Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen und abzugleichen. Die Hessische Staatskanzlei teilt nun mit, dass die erfassten Kennzeichen lediglich mit der bundesweiten INPOL-Sachfahndungsdatei abgeglichen werden sollen. Eine Fahndung nach ausgeschriebenen Personen sei nicht geplant. Kennzeichenlesegeräte seien derzeit noch nicht im Einsatz. Die Staatskanzlei räumt gegenüber dem Gericht ein, dass das Gesetz „die Kennzeichenerfassung weder auf besondere Anlässe […] noch auf bestimmt qualifizierte Straßen beschränkt“. Der Kennzeichenabgleich dürfe „jederzeit auf jeder öffentlichen Straße oder jedem öffentlichen Platz in Hessen ohne besonderen Anlass oder eine konkrete Gefahr oder einen bestimmten Verdacht stattfinden“. Die Maßnahme sei aber erforderlich, um gestohlene Fahrzeuge auffinden und Straftaten verhindern zu können. Weil nicht gesuchte Kennzeichen nach wenigen Minuten wieder gelöscht würden, sei die Maßnahme nur mit einem „geringfügigen Grundrechtseingriff“ im „Minimalbereich“ verbunden.
Der Kläger hält demgegenüber einen permanenten, verdachtslosen Abgleich beliebiger Fahrzeuge mit Fahndungsdaten für unverhältnismäßig. Er stützt sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in der „Ermittlungen ins Blaue hinein“ für unzulässig erklärt werden. Der Kfz-Kennzeichenabgleich stelle „im Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen Überwachung der Bevölkerung dar“. „Erlaubte man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, mit welcher Begründung wollte man dann einer sonstigen generellen, verdachtslosen Überwachung der Bevölkerung zwecks ‚Abgleichs mit dem Fahndungsbestand‘ entgegen treten, etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke?“ Ohnehin sei der Nutzen eines allgemeinen Kennzeichenabgleichs zur Bekämpfung organisierter Kriminalität „als äußerst gering bis nicht gegeben einzuschätzen“.
Einen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage hat der Staatsgerichtshof noch nicht bekannt gegeben.
Für Interessierte ist die Stellungnahme der Staatskanzlei und die Erwiderung des Klägers im Internet abrufbar.
Update:
Genauere Zahlen liefert ein Papier des ADAC für Bayern: Unter 5 Mio. abgeglichenen Kennzeichen waren 1.500 im Fahndungsbestand verzeichnet, was einer Trefferquote von 0,03% entspricht. Unter den Treffern befanden sich 40% säumige Versicherungszahler, 20% Fahrzeuge mit verlorenem oder gestohlenem Kennzeichen, 15% Ausschreibungen von Personen zur Beobachtung oder Festnahme und 25% sonstige Ausschreibungen (z.B. Ausschreibungen gestohlener Pkw).
2. Update:
Ein Bericht und ein Video (3 min.) des Fernsehsenders hr3 vom 25.01.2007 informieren über die Problematik und den aktuellen Stand. Die ersten Lesegeräte in Hessen sind nun im Einsatz. Bis zu 40% der gemeldeten „Treffer“ sind fehlerhaft. 300.000 Euro kosteten die Geräte – Geld, das für gezielte Kriminalpräventionsarbeit an Schulen oder in Stadtvierteln hätte verwendet werden können.
6.154mal gelesen |
![]() |
![]() |
Verwandte Artikel
- Stellungnahme zu den Gerichtsentscheidungen in Sachen Kfz-Massenabgleich / Autofahrer-Überwachung (5.2.2019)
- Kfz-Massenabgleich: Datenschutzbeauftragte fordern Kurskorrektur von Bundesverfassungsgericht [ergänzt am 16.05.2018] (14.9.2015)
- Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich in Hessen (12.1.2011)
- FDP und CDU müssen Hessisches Polizeigesetz nachbessern [ergänzt am 11.01.2011] (3.10.2009)
- FDP will hessische Polizei aufrüsten (11.7.2009)