„Internetmarke“: Post vorratsspeichert Seriennummern aller Marken bis zum Sankt-Nimmerleinstag

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Aus Briefen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst „Internetmarke“ offenbar unter eklatanten Datenschutzmängeln leidet. Demnach werden die eindeutigen Seriennummern, mit denen alle Marken versehen sind und die auch im digitalen Barcode enthalten sind, von der Post unbefristet auf Vorrat gespeichert – angeblich zur Betrugsverhinderung. Das gilt auch nach Entwertung jeder Marke, wobei dieser Vorgang gleichfalls unbefristet gespeichert wird. Auch wenn die Empfänger-Adressen jedenfalls bei Internetmarken für Briefe nicht zum Portokauf eingetippt werden müssen und wohl auch danach nicht erfasst und gespeichert werden, erstellt die Post doch im Übrigen umfassende Kauf- und Versandprofile des Internetmarke-Kunden. Damit rückt der gläserne Postkunde näher und die Post höhlt, weil auch die Entwertung und damit Versandvorgänge gespeichert werden, das Postgeheimnis teilweise aus. Denn diesem unterliegt nicht nur der Inhalt von Sendungen, sondern schon der Versandvorgang als solcher (BVerfGE 85, 386). Es handelt sich bei den gespeicherten Informationen auch ohne Weiteres um personenbezogene Daten, da sich die Seriennummern problemlos auf den Account und somit auf die Person des angemeldeten Käufers zurückführen lassen, wie die mitveröffentlichte Selbstauskunft eines Kunden (siehe oben) zeigt. Eine anonyme Anmeldung und Bezahlung hat die Post bei der Internetmarke, wie bei sämtlichen Internetleistungen der Post üblich, nicht vorgesehen. Dabei gibt es solche Möglichkeiten, etwa Paysafecard oder Ukash.

Internetmarke FotoEin Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte auf eine Beschwerde hin mit, er wolle gegen die unbefristete Vorratsspeicherung der Post nichts unternehmen. Als Begründung führt er in rechtlich abenteuerlicher Weise neben angeblichen Betrugsfällen an, dass der Dienst erst seit zwei Jahren bestehe und es der Post in dieser Zeit nicht zugemutet werden könne, sich tiefere Gedanken zum Datenschutz zu machen. Außerdem fehle es am Personenbezug der Markennummern, weil ja theoretisch denkbar sei, dass der Kunde die Internetmarke verschenkt habe [sic!]. Mit demselben Argument könnte man freilich auch eine unbefristete Vorratsdatenspeicherung aller Telefondaten legitimieren.

Das Betrugsargument überzeugt weder rechtlich (Verhältnismäßigkeit) noch sonst. Es ist einer der grundlegendsten Gedanken des Datenschutzrechts überhaupt, dass selbstverständlich nicht alle Daten gespeichert werden dürfen, die potenziell irgendwann einmal von Bedeutung sein könnten. Das lässt sich bei keinem Datum ausschließen, so dass alles auf Vorrat gespeichert werden könnte und das Datenschutzrecht obsolet wäre. Dasselbe gilt, wenn man, wie anscheinend die Post, die eigenen Kunden standardmäßig für Straftäter hält. Die Post könnte nach Entwertung der Marken die Seriennummern einfach löschen, so dass bei einer erneuten Verwendung der Marke die Beförderung abgelehnt werden kann und der Post kein Schaden entsteht. Wenn in einem solchen Fall die Absenderangabe fehlt, kann die Post mit ihrer Datenspeicherung ohnehin maximal den ehrlichen Käufer der Marke ermitteln, der nicht mit dem vermeintlichen Betrüger, dem Absender, identisch sein muss. Beispielsweise kommt man auch als Postempfänger an fremde Internetmarken. Bei manipulierten, erfundenen oder wegen schlechten Drucks nicht lesbaren Seriennummern und Barcodes, im Übrigen auch bei herkömmlichen Briefmarken, die die Post nicht in ihrer Datenbank gespeichert hat, bleibt ihr ohnehin nichts anderes übrig. Es ist überzogen, dass die Post den Datenschutz sämtlicher Kunden opfert, weil sie fälschlich meint, ein Recht auf lückenlose Aufklärung einzelner Betrugsfälle zu haben, von denen nicht einmal die statistische Signifikanz bekannt ist.

Datenschutzbewussten Bürgern bleibt somit nur, sich auch weiterhin in unterbesetzten Postagenturen oder an Briefmarkenautomaten gewöhnliche Briefmarken zu kaufen. Bei Briefmarkenautomaten ist allerdings auch zu beachten, dass Geldkarten jedenfalls dann nicht anonym sind, wenn sie, wie fast immer, mit einer personenbezogenen Maestro- oder ähnlichen Karte verbunden sind.

Jonas

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