NRW-Datenschutzbeauftragte segnet Ausweis-Scans der Deutschen Post ab
Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt scannt die Deutsche Post AG seit einiger Zeit die im Zuge des PostIdent-Verfahrens vorgelegten Ausweise und speichert sie elektronisch. Ich habe die Datenschutzbeauftragte eingeschaltet – doch diese teilt nun mit, dass sie im Kern keine Einwände habe.
In ihrer Antwort verteidigt die zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte die Praxis der Deutschen Post. Das frühere Abtippen der Ausweise halte die BaFin und der Bundesfinanzminister nicht mehr für ausreichend zur „Geldwäscheprävention und Terrorbekämpfung“. Geplant sei lediglich, die nicht benötigten Teile des Ausweises beim Scannen zu schwärzen. Geprüft werde auch, ob ein Scan verzichtbar ist, wenn andere Unternehmen als Banken eine Identifizierung anfordern (weil dann keine Geldwäschegefahr besteht).
Meines Erachtens sind Ausweisdaten viel zu sensibel, als dass ein Einscannen zugelassen werden sollte. Solche Scans können z.B. zur Ausweisfälschung missbraucht werden. Ein Gericht hat bereits zurecht darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Einscannen eine ganz andere Qualität aufweist als eine Fotokopie, weil elektronische Daten viel leichter verloren gehen und verkauft werden können. Ich bezweifele, dass die Praxis der Deutschen Post einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde.
Weiterlesen: Dokumentation der Beschwerde
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Klagen — 21. Juni 2017 @ 22.36 Uhr
Werden Sie dagegen klagen? Können Sie einen geeigneten Fachanwalt empfehlen?
Webmaster — 26. Juni 2017 @ 17.30 Uhr
Hallo,
eine Klage meinerseits ist nicht geplant. Wegen eines geeigneten Anwalts vielleicht mal bei der GFF anfragen?
Speicherdauer und Löschung — 20. März 2018 @ 16.18 Uhr
Dein Formular funtioniert nicht. Zwei mal abgesendet aber keinerlei Rückmeldung vom Formular.
Speicherdauer und Löschung — 20. März 2018 @ 16.19 Uhr
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Block,
bezugnehmend auf die unter [1], [2] und [3] genannten und meine eigenen Erfahrungen würde ich gerne wissen, welche Stellen Zugriff und Zugang zu meinem beim Postident-Verfahren gescannten Reisepass erhalten, für wie lange diese Zugangsmöglichkeit besteht und wann der Scan unwiderruflich gelöscht wird. Unwiderruflich bedeutet für mich, dass auch Backups nicht mehr existieren.
Sofern Sie Erkenntnisse hierüber haben, bitte ich um Mitteilung. Sofern nicht, bitte ich ebenfalls um Mitteilung, damit ich bei der DPAG nachfragen kann.
Zusätzlich möchte ich wissen, inwiefern ein Scannen des Ausweises bei der Geldwäscheprävention und Terrorbekämpfung mehr behilflich sein kann als das Abtippen der Ausweisnummer. Wie können Sie oder irgendwer anhand des Ausweis-Scans wissen/erkennen, dass jemand eine terroristische Tat plant?
Und wie können Geldwäscheversuche, wie ich sie über die Plattform Upwork.com erlebt habe, verhindert werden, indem Sie in Deutschland von Deutschen einen Ausweis scannen, die dann allenfalls dumme Bauernopfer der Geldwäsche sind? Ich bitte um sachliche Beantwortung.
Freundliche Grüße,
*********************
[1] https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/09/28/post-scannt-ab-sofort-personalausweise/
[2] http://www.daten-speicherung.de/index.php/beschwerde-gegen-ausweis-scans-der-deutschen-post-ag/
[3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/nrw-datenschutzbeauftragte-segnet-ausweis-scans-der-deutschen-post-ab/
Webmaster — 9. April 2018 @ 12.16 Uhr
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