Polizeizugriff auf Asylbewerber-Fingerabdrücke geplant
Wer sich in der EU um Asyl bewirbt, dessen Fingerabdrücke und Daten werden in einer EU-Datenbank auf Vorrat gespeichert (EURODAC). Gerechtfertigt wurde dies mit dem Argument, wiederholte Asylanträge vermeiden zu wollen. Deswegen war die Nutzung der Daten bisher auf diesen Zweck beschränkt.
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 10.09.2009 sollen künftig die Polizeien der EU-Staaten und Europol das Recht erhalten, Fingerabdrücke gegen die EURODAC-Datenbank abzugleichen, und zwar „zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung“ von Straftaten.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte:
- Die Polizei soll Zugriff auf Daten auch von Personenen erhalten, die nicht im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Die Daten wurden auch nicht zum Zweck der Strafverfolgung gesammelt.
- Die Nützlichkeit und Notwendigkeit des Vorstoßes ist nicht belegt. Es gibt keine Belege für eine Verbindung zwischen Asylsuchenden und schwerer Kriminalität. Es ist nicht nachgewiesen, dass die bisherigen Möglichkeiten zum Zugriff auf Fingerabdrücke nicht ausreichen.
- Die Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden selbst ist schon problematisch.
Die EU-Innenminister können den Vorschlag nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig annehmen. Sie beraten den Vorschlag am 30.11.2009. Wird er an diesem Tag nicht angenommen, kann er nur noch mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, dafür aber schon mit einer Mehrheit der Ratsstimmen angenommen werden.
Kommentare sollten in Deutschland gerichtet werden an Bundesinnenminister Dr. de Maizière, der Deutschland im EU-Rat vertreten wird.
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