Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen! [ergänzt am 27.05.2018]

Ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ habe ich Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung der Bundespolizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen eingereicht.

Ein Kfz-Massenabgleich ist der Türöffner für eine Gesichtserkennung, wie sie die Bundespolizei in Berlin bereits erprobt, also der Prototyp einer permanenten massenhaften Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Es geht beim Kfz-Massenabgleich keineswegs nur um die Sicherstellung gestohlener Fahrzeuge, sondern auch um Ausschreibungen von Personen zur Kontrolle (diese Personen werden bei jedem Antreffen kontrolliert) oder zur Beobachtung (jedes Antreffen wird festgehalten). Insgesamt vermittelt ein Kfz-Massenabgleich den Eindruck ständiger Überwachung, was für eine freie Gesellschaft inakzeptabel ist.

Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg entscheiden. Bemerkenswert ist das Eingeständnis Bayerns, dass sich 99% der maschinellen Treffermeldungen nach Überprüfung als Falschmeldungen herausstellen (keine Übereinstimmung). Gescannt wurden u.a. anreisende Demonstranten gegen die Münchener Sicherheitskonferenz 2014.

Die Beschwerdeschrift

Dokumentation der bereits anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen Kfz-Massenabgleich

Ergänzung vom 27.05.2018:

Die am 15.05.2018 eingegangene Beschwerde hat das Aktenzeichen 1 BvR 1046/18 erhalten. Eine weitere Beschwerde gegen das Gesetz trägt das Az. 1 BvR 1047/18.

 

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1 Kommentar »


  1. Patrick Breyer — 19. Mai 2018 @ 9.46 Uhr

    Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen! https://gnusocial.de/url/5319435

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