Datenschutzfreundlich surfen mit QSC [ergänzt am 07.12.2009]

Die Unternehmen BT Germany und QSC mitsamt Tochtergesellschaft haben vor dem Verwaltungsgericht Berlin erwirkt, dass sie die Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres nicht umsetzen müssen. Das gilt jedenfalls solange, bis entweder das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat oder die Berliner Anordnung in höherer Instanz aufgehoben wird. Aus dieser Situation ergibt sich für Kunden die Möglichkeit, die 6-monatige Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, ohne einen Anonymisierungsdienst nutzen zu müssen.

Bei BT Germany besteht insoweit das Problem, dass das Unternehmen keine Produkte für Privatkunden, sondern nur für Geschäftskunden wie Internetprovider im Portfolio hat. Auch die Idee, auf BT Germanys Infrastruktur aufsetzende Reseller zu nutzen, dürfte daran scheitern, dass die Reseller eine eigenständige Vorratsdatenspeicherpflicht treffen wird, so dass eine Löschung seitens BT Germany nichts nützen würde, was auch BT Germanys Pressestelle bestätigte.

Konkret verbleibt jedoch die Möglichkeit, die „Q-DSL home“-Anschlüsse von QSC zu nutzen, um der seit 2009 gesetzlich angeordneten 6-monatigen Vorratsdatenspeicherung zu entgehen. QSC bietet die DSL-Anschlüsse ab 29 € monatlich inklusive Flatrate und bietet Geschwindigkeiten bis 16.000 KBit/s, soweit verfügbar. „Achillesfersen“ der Produktlinie sind die im Vergleich zu TDSL (also ADSL der Deutschen Telekom) deutlich geringere örtliche Verfügbarkeit in nur etwa 200 Städten, die mindestens 12-monatige Vertragslaufzeit sowie der Wegfall des Telefonanschlusses, an dessen Stelle allenfalls Internettelefonie tritt. Zwar basiert der Geschäftskundenanschluss „Q-DSL pro“ tatsächlich auf TDSL, so dass die Probleme „Telefonanschluss“ und „Verfügbarkeit“ gelöst wären, jedoch kommen hier feste IP-Adressen zur Anwendung, was den Datenschutzvorteil zunichte macht. Andererseits wird QSC in den verfügbaren Gebieten regelmäßig höhere Geschwindigkeiten als die Deutsche Telekom erzielen. Dies ergibt sich aus mehreren Gründen:

  • Die Anschlüsse „Q-DSL home 3072“ und „Q-DSL home 1536“ basieren technisch auf SDSL, was neben identischer Sende- und Empfangsdatenrate bedeutet, dass auch die reichweitenstarken, niederen Telefon-Leitungsfrequenzen für DSL genutzt werden.
  • Der Anschluss „Q-DSL home 16.000“ basiert auf der ADSL2+-Technik und verzichtet zwar auf die Nutzung der reichweitenstarken niederen Telefonfrequenzen. Der Anschluss wird aber, ebenso wie die beiden obigen SDSL-Anschlüsse und anders als viele ADSL1-Anschlüsse der Deutschen Telekom ratenadaptiv geschaltet. Das heißt, dass die Geschwindigkeit für jede Verbindung neu ausgehandelt und auf etwaige Eventualitäten wie Einstreuungen angepasst wird, so dass auf den festen Sicherheitsabstand der Deutschen Telekom verzichtet werden kann, auf Grund dessen viele Leitungskapazitäten aus übertriebener Vorsicht und mangelnder Anpassungsfähigkeit generell brachliegen. Die Deutsche Telekom bietet ADSL2+ regulär nur bei ihren 16.000-KBit/s-Anschlüssen an, die sie aber anders als QSC erst ab einer tatsächlich verfügbaren Datenrate von 6.304 KBit/s schaltet. Allein mit ratenadaptiver Schaltung kann die effektive DSL-Geschwindigkeit häufig verdreifacht werden.

Auf Anfrage, welche Daten denn nun genau wie lange gespeichert würden, erklärte QSCs Pressestelle, IP-Adressen würden kürzer als 1 Woche gespeichert. Sonstige Verbindungsdaten würden bei echten Flatratetarifen genauso lang, im Übrigen (etwa das Verbindungsvolumen bei sog. Fair-Flat-Tarifen) bis zu 6 Monate gespeichert. Beides gilt auch für QSCs VoIP-Produkt „IPfonie privat“. Aus alledem folgt als Fazit für den Nutzer, dass Internet-Nutzungsspuren immerhin in der Regel nicht länger als 1 Woche lang einem Anschluss zugeordnet werden können.

Jonas

Ergänzung vom 02.04.2009:

Laut Pressebericht nimmt QSC keine Privatkunden mehr an.

Ergänzung vom 07.12.2009:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschluss vom 02.12.2009 aufgehoben. Damit müssen die Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung einstweilen umsetzen.

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1 Kommentar »


  1. Sofort wechseln? — 24. Februar 2009 @ 13.23 Uhr

    Leider stecken die meisten Menschen in einem 12- oder 24-Monats-Vertrag, aus dem es sich nicht so leicht ausbrechen lässt.

    Abgesehen davon: „Leider ist Q-DSL home an Ihrem Standort nicht verfügbar.“

    Aber gut zu hören, dass ein Provider sich darum gekümmert hat.

    Apropos Speicherung von VoIP: Kennt jemand verschlüsselte VoIP-Systeme, die am besten plattformübergreifend zwischen Linux und Windows funktionieren?
    zfone (+Ekiga / Opal) und Jingle sind noch nicht so weit …

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