Ergebnisse der BKA-Studie zur biometrischen Fahndung mit Videokameras

Letztes Jahr testete das Bundeskriminalamt mehrere Systeme zur automatischen Gesichtserkennung gesuchter Personen mithilfe von Videoüberwachungssystemen. Im Bahnhof von Mainz sollten die Systeme 200 Freiwillige unter allen Passanten identifizieren und melden. Die Ergebnisse des Versuchs:

  • Von den gesuchten Passanten wurden tagsüber 60%, nachts aber nur noch 10-20% erkannt. Insgesamt erkannte das beste der getesteten Systeme weniger als 30% der Zielpersonen.
  • 23mal täglich wurden Passanten von den Systemen als gesucht gemeldet, die in Wahrheit nicht gesucht waren (Fehlmeldung). Würde der Fahndungsbestand mehr als 200 Personen umfassen, wäre mit sehr viel häufigerem Fehlalarm zu rechnen.
  • Wenn Passanten nicht direkt in die Kamera sahen, konnten sie mithilfe der getesteten 2D-Systeme nur schlecht identifiziert werden.
  • Nicht getestet wurde, ob eine richtig erkannte Zielperson auch tatsächlich von den Einsatzkräften rechtzeitig hätte gestellt werden können. Wörtlich schreiben die Autoren der Studie: „Es gilt zu bedenken, dass sich eine Person im öffentlichen Raum in einer Minute bereits so weit vom Aufnahmebereich entfernen kann, dass ein Wiederauffinden nur schwer oder gar nicht möglich ist.“

Im Rahmen von EU-geförderten Forschungsprojekten werden zur Zeit 3D-Gesichtserkennungssysteme getestet. Erste Ergebnisse werden für 2009 erwartet.

Der Studienbericht ist im Volltext abrufbar. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die automatisierte Fahndung anhand von Kfz-Kennzeichen dürften die Mindestvoraussetzungen einer Zulassung auch von biometrischen Fahndungsmitteln zu entnehmen sein, wobei sich höhere Anforderungen daraus ergeben können, dass die biometrische Identifizierung von Personen anhand ihres Gesichts schwerer in die Grundrechte der Betroffenen eingreift als die Feststellung von Fahrzeug-Kennzeichen.

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1 Kommentar »


  1. nicht gut — 24. November 2009 @ 5.50 Uhr

    Was soll dieser Artikel aussagen? Das ist doch reine Desinformation.

    Als erstes ist mir aufgefallen, dass die Summe der 4 Prozentzahlen
    101 ergeben.

    Nun etwas zu den Antwortmöglichkeiten der 1184 befragten Personen.

    ‚…Unerwünschte Besucher würden wegbleiben…‘? Wer soll das sein?
    GEZ? Verwandte, die man enterbt hat bzw die einen enterbt haben?
    Irgendwo müssen diese doch klingeln, dann kann man doch immernoch
    durch den Spion gucken und ggf nicht öffnen bzw draussen an der Hausflurtür eine Kamera mit Gegensprechanlage einsetzen und danach
    entscheiden, ob der Einlass gewährt wird..

    ‚…nicht stören aber fänden es nicht toll‘? Ein Widerspruch, wie soll das gehen? Wenn ich etwas nicht toll finde, dann stört es mich. Und umgekehrt wenn ich etwas toll finde, dann stört es mich nicht.

    Ein weiterer Kritikpunkt:
    ‚Eine Dauerüberwachung von Mietshausfluren gegen das Einverständnis der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig‘? Wer ist damit gemeint? Die
    Mieter? Die Besucher? Wenn alle Mieter einverstanden wären, dann könnte man immernoch einen Hinweis am Eingang zum Hausflur aufstellen, wo ausdrücklich hingewiesen wird, dass man sich zur Videoaufzeichnung bereiterklärt, sobald man den Flur betritt. Soviel zum Thema Einverständnis.

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