Sechs Monate Haft für Brigitte Zypries? [ergänzt]

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die für Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist und auch neue Überwachungspläne wie Online-Durchsuchung und Fluggastdatensammlung im Ergebnis mitträgt, lebt gefährlich: Zuerst wurde infolge einer Datenpanne bekannt, wie oft eine Polizeistreife nachts ihre Darmstädter Wohnung patrouillierte. Dann wurden aus ihrer Berliner Wohnung zwei Laptops gestohlen.

Nun drohen Brigitte Zypries auch noch bis zu sechs Monate Haft, sollte das Portal http://bmj.bund.de die Speicherung von IP-Adressen wieder aufnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06) angedroht, nachdem es einige Monate zuvor geurteilt hatte, dass eine systematische Protokollierung von IP-Adressen illegal ist.

Das gesetzlich angeordnete und gerichtlich bestätigte Verbot einer Protokollierung von IP-Adressen, das aus guten Gründen besteht, hält staatliche wie nichtstaatliche Betreiber von Internetangeboten unterdessen noch kaum davon ab, ihre personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens unbescholtener Bürger fortzusetzen. Zwar wächst die Liste der Betreiber, die sich dem Netzwerk „Wir speichern nicht!“ anschließen. Noch immer speichert aber selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte personenbeziehbare Nutzungsprotokolle. Eine grundlegende Änderung lassen erst weitere Klagen erwarten.

Am sinnvollsten wäre es sicherlich, kommerzielle Software- und Vertriebsunternehmen zu verpflichten, ihre Produkte wie Apache mit rechtskonformen Grundeinstellungen auszuliefern. Dass eine entsprechende Initiative von Brigitte Zypries ausgeht, ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre allerdings kaum zu erwarten – obgleich sie jetzt schon im eigenen Interesse Grund dazu hätte, einer erneuten Protokollierung von IP-Adressen vorzubeugen.

Weitere Informationen:

Siehe auch die Pressemitteilung vom 12.02.2008:

Gericht: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Haft

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06) ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angedroht. Hintergrund ist ein Urteil vom 27.03.2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal „www.bmj.bund.de“ gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß.

Die verbreitete Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ der Betroffenen, so das Gericht. Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil „es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.“ Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.

Der Jurist Patrick Breyer rät allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. „Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen“, so Breyer. Anleitungen und Hinweise für Betreiber finden sich auf der Internetseite www.wir-speichern-nicht.de. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gilt für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.

Weitere Informationen und Links:

[1] Beschluss des Amtsgerichts Berlin vom 10.01.2008:
http://www.daten-speicherung.de/data/Beschluss_AG-Mitte_2008-01-10.pdf

[2] Urteil des Amtsgerichts Berlin vom 27.03.2007:
http://www.daten-speicherung.de/?p=197#ag

[3] Anleitungen und Hinweise für Betreiber von Internet-Angeboten:
http://www.wir-speichern-nicht.de

[4] Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.daten-speicherung.de/?p=222

1. Ergänzung vom 14.02.2008:

Berichtigt, dass die Apache Software Foundation ein kommerzielles Unternehmen sei, was nicht zutrifft. Verpflichten müsste man kommerzielle Distributoren, Produkte mit rechtskonformen Grundeinstellungen auszuliefern.

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4 Kommentare »


  1. Zypries — 12. Februar 2008 @ 20.14 Uhr

    „Sechs Monate Haft für Brigitte Zypries“ – traumhafte Vorstellung!


  2. Wolfgang der Gefährder — 13. Februar 2008 @ 0.41 Uhr

    Das ist gemein, daß der Breyer nur mit der Brigitte spielen mag. Wo ich doch viel besser speichern tu!


  3. Wie sieht sowas in der Schweiz aus ? — 13. Februar 2008 @ 11.50 Uhr

    Hallo

    Ich habe mit grossem Interesse den oben erwähnte Artikel gelesen. Kennen Sie sich mit der Rechtssitualtion in der Schweiz aus ?

    Schönen Gruss aus der Schweiz


  4. Zum EuGH-Urteil: Rechtsbrecher Söder gehört in Zwangshaft! – Patrick Breyer — 22. Dezember 2019 @ 10.01 Uhr

    […] Hintergrund: Dr. Breyer hatte im Jahr 2012 selbst eine Gerichtsentscheidung erwirkt, die der damaligen Bundesjustizministerin Zypries Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten androhte. […]

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