Umfrage: Videoüberwachung in Mietshäusern unerwünscht

Immowelt.de hat 1.184 Personen gefragt: Wie ist Ihre Meinung zu Kameraüberwachung in Mietshausfluren? Die Antwort:

  • 46% der Befragten lehnen eine Kameraüberwachung in Mietshausfluren klar ab
  • 16% würde eine Kameraüberwachung nicht stören, sie fänden sie aber „nicht toll“
  • 11% meinen, immerhin würden unerwünschte Besucher wegbleiben
  • 28% finden eine Kameraüberwachung in Mietshausfluren gut und meinen, sie erhöhe die Sicherheit

Eine Dauerüberwachung von Mietshausfluren gegen das Einverständnis der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig. Die Umfrage zeigt, dass die Mehrheit (62% der Befragten) sie ablehnen. Aber selbst wenn eine Mehrheit dafür wäre, könnte die Mehrheit die Persönlichkeitsrechte der übrigen Betroffenen nicht aushebeln.

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1 Kommentar »


  1. nicht gut — 24. November 2009 @ 5.50 Uhr

    Was soll dieser Artikel aussagen? Das ist doch reine Desinformation.

    Als erstes ist mir aufgefallen, dass die Summe der 4 Prozentzahlen
    101 ergeben.

    Nun etwas zu den Antwortmöglichkeiten der 1184 befragten Personen.

    ‚…Unerwünschte Besucher würden wegbleiben…‘? Wer soll das sein?
    GEZ? Verwandte, die man enterbt hat bzw die einen enterbt haben?
    Irgendwo müssen diese doch klingeln, dann kann man doch immernoch
    durch den Spion gucken und ggf nicht öffnen bzw draussen an der Hausflurtür eine Kamera mit Gegensprechanlage einsetzen und danach
    entscheiden, ob der Einlass gewährt wird..

    ‚…nicht stören aber fänden es nicht toll‘? Ein Widerspruch, wie soll das gehen? Wenn ich etwas nicht toll finde, dann stört es mich. Und umgekehrt wenn ich etwas toll finde, dann stört es mich nicht.

    Ein weiterer Kritikpunkt:
    ‚Eine Dauerüberwachung von Mietshausfluren gegen das Einverständnis der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig‘? Wer ist damit gemeint? Die
    Mieter? Die Besucher? Wenn alle Mieter einverstanden wären, dann könnte man immernoch einen Hinweis am Eingang zum Hausflur aufstellen, wo ausdrücklich hingewiesen wird, dass man sich zur Videoaufzeichnung bereiterklärt, sobald man den Flur betritt. Soviel zum Thema Einverständnis.

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