Umfrage: Videoüberwachung in Mietshäusern unerwünscht

Immowelt.de hat 1.184 Personen gefragt: Wie ist Ihre Meinung zu Kameraüberwachung in Mietshausfluren? Die Antwort:

  • 46% der Befragten lehnen eine Kameraüberwachung in Mietshausfluren klar ab
  • 16% würde eine Kameraüberwachung nicht stören, sie fänden sie aber „nicht toll“
  • 11% meinen, immerhin würden unerwünschte Besucher wegbleiben
  • 28% finden eine Kameraüberwachung in Mietshausfluren gut und meinen, sie erhöhe die Sicherheit

Eine Dauerüberwachung von Mietshausfluren gegen das Einverständnis der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig. Die Umfrage zeigt, dass die Mehrheit (62% der Befragten) sie ablehnen. Aber selbst wenn eine Mehrheit dafür wäre, könnte die Mehrheit die Persönlichkeitsrechte der übrigen Betroffenen nicht aushebeln.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (noch nicht bewertet)
Loading...
10.634mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Metaowl-Watchblog, Videoüberwachung, Zahlen und Fakten

2 Kommentare »


  1. nicht gut — 24. November 2009 @ 5.50 Uhr

    Was soll dieser Artikel aussagen? Das ist doch reine Desinformation.

    Als erstes ist mir aufgefallen, dass die Summe der 4 Prozentzahlen
    101 ergeben.

    Nun etwas zu den Antwortmöglichkeiten der 1184 befragten Personen.

    ‚…Unerwünschte Besucher würden wegbleiben…‘? Wer soll das sein?
    GEZ? Verwandte, die man enterbt hat bzw die einen enterbt haben?
    Irgendwo müssen diese doch klingeln, dann kann man doch immernoch
    durch den Spion gucken und ggf nicht öffnen bzw draussen an der Hausflurtür eine Kamera mit Gegensprechanlage einsetzen und danach
    entscheiden, ob der Einlass gewährt wird..

    ‚…nicht stören aber fänden es nicht toll‘? Ein Widerspruch, wie soll das gehen? Wenn ich etwas nicht toll finde, dann stört es mich. Und umgekehrt wenn ich etwas toll finde, dann stört es mich nicht.

    Ein weiterer Kritikpunkt:
    ‚Eine Dauerüberwachung von Mietshausfluren gegen das Einverständnis der Betroffenen ist in Deutschland unzulässig‘? Wer ist damit gemeint? Die
    Mieter? Die Besucher? Wenn alle Mieter einverstanden wären, dann könnte man immernoch einen Hinweis am Eingang zum Hausflur aufstellen, wo ausdrücklich hingewiesen wird, dass man sich zur Videoaufzeichnung bereiterklärt, sobald man den Flur betritt. Soviel zum Thema Einverständnis.


  2. es liegt an jedem selbst — 13. April 2012 @ 17.59 Uhr

    Umfragen und auch die Diskussion um diese, auch wenn die Ergebnisse falsch ausgelegt werden, sorgen in gewisser Weise für eine Sensibilisierung der Empfänger. Dies ist gerade im Kontext des Datenschutzes von Vorteil. Also weiter so!

    Ein Blick in soziale Netzwerke und schnell ist klar, dass praktisch jeder mehr Daten veröffentlicht als notwendig. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, welche Daten er/sie von sich preis gibt. Überlegt werden sollte natürlich, ob die Daten für den Vorgang erforderlich sind.

    Wer im sozialen Netzwerk z. B.: den Gesundheitszustand bekannt gibt, muss sich nicht wundern, wenn ein neuer Arbeitgeber dies vor der potenziellen Einstellung sieht.

    Für den einzelnen Bürger bedeutet dies:
    Alle personenbezogenen Daten klassifizieren und immer nur diese angeben, die erforderlich sind. 🙂

    Im Unternehmen immer brav den Datenschutzbeauftragten fragen, wenn etwas unklar ist.

    Gutes Gelingen!

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: