Beschwerde wegen Spionage-WLAN im Hamburger Flughafen

Heute habe ich bei der Bundesdatenschutzbeauftragten folgende Beschwerde eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Hamburger Flughafen bietet
die maximo IT-Services GmbH, Buxtehuder Strasse 112b, D-21073 Hamburg
im Auftrag der Flughafengesellschaft Besuchern einen kostenlosen WLAN-Zugang an, für dessen Nutzung nicht erforderliche Bestandsdaten erhoben werden (E-Mail-Adresse, Name, Geschlecht). Insbesondere nach Abschaffung der Störerhaftung ist die Erforderlichkeit dieser Daten nicht zu begründen.

Sollte sich der Anbieter auf eine eingeholte Einwilligung berufen, verstößt dies gegen § 95 Abs. 5 TKG:

1. Es ist schon fraglich, ob überhaupt eine Einwilligung bezüglich der genannten Bestandsdaten eingeholt wird. Vielmehr werden diese einfach erhoben, ohne dass zuvor (also vorher) in dieser Erhebung eingewilligt wurde.

2. Dem Teilnehmer ist eine anonyme Nutzung des Dienstes nicht möglich. Nach zutreffender Auslegung ist § 95 Abs. 5 TKG so zu verstehen, dass jeder Anbieter mindestens einen anonymen Zugang anbieten muss (u.a. Büttgen in BeckTKG).

3. Im Übrigen ist am Hamburger Flughafen auch kein anderes anonym nutzbares WLAN verfügbar. Dem Teilnehmer ist dort kein anderer Zugang zu diesen Telekommunikationsdiensten möglich. Es ist nicht zumutbar, zur WLAN-Nutzung den Flughafen verlassen zu müssen, wenn man sich dort wegen eines ankommenden oder abgehenden Fluges aufhalten muss.

Ich bitte Sie deshalb gegen diese Praxis einzuschreiten.

Mit freundlichem Gruß

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, durchschnittlich: 3,50 von 5)
Loading...
7.511mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Privatsektor, Internet-Zugangsprovider, Juristisches, Metaowl-Watchblog

Kommentieren Sie diesen Artikel

Hier klicken, um einen Kommentar zu senden von pirati.cc

Wenn Du einen Account in Array hast, kannst Du über den obigen Link kommentieren. Wenn Dein Account in einer anderen existiert, solltest Du patrickbreyer folgen, um das Gespräch in Deine Instanz zu holen und dann dort kommentieren.


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: