Bundesregierung: Biometrie im Ausweis, Identifizierungszwang im Internet

Die schwarz-rote Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes in den Bundestag eingebracht. Zentrale Inhalte und Kritikpunkte sind:

  1. In den Personalausweis soll künftig zwingend ein kontaktlos auslesbarer Funkchip aufgenommen werden, auf dem alle Ausweisdaten einschließlich der Anschrift, des Fotos und auf Wunsch auch der Fingerabdrücke gespeichert werden. Dies ermöglicht es Deutschland und anderen Staaten, die Daten in Sekundenschnelle auszulesen, in eigene Dateien zu übernehmen und auf unbegrenzte Zeit zu speichern (im Ausland). Dadurch können Bewegungsprofile erstellt werden. Einen kontaktlos auslesbaren Personalausweis gibt es in praktisch keinem anderen Land der Welt.
  2. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist nach Protesten zwar zunächst freiwillig. Durch den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur kann sie durch einen Federstreich des Gesetzgebers aber jederzeit zum Zwang erhoben werden.
  3. Der Personalausweis-Funkchip soll es auf Wunsch des Inhabers ermöglichen, sich an Automaten und im Internet gegenüber Behörden und Unternehmen auszuweisen („elektronischer Personalausweis“). Diese erhalten dadurch Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers und können die Daten abspeichern und weiter geben. Man kann diese Funktion auf dem Ausweis zwar sperren lassen. Faktisch werden aber Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Angaben angeboten haben, schrittweise eine elektronische Identifizierung zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Kritiker sprechen daher vom „Ende der Anonymität“. Einen „elektronischen Personalausweis“ gibt es in praktisch keinem anderen Land der Welt.
  4. Wer keinen gültigen Ausweis und Reisepass besitzt, soll künftig bis zu 5.000 Euro statt bisher 1.000 Euro zahlen müssen (Ausweiszwang).
  5. Wie bisher sollen alle Ausweisdaten (außer Fingerabdrücken, einschließlich Lichtbildern) in Ausweisregistern elektronisch gespeichert werden, die bundesweit abrufbar sind. Zusätzlich zu Polizei und Grenzbehörden sollen jetzt auch – ohne Begründung der Notwendigkeit – Ordnungsämter, Steuerfahndung und Zoll elektronischen Zugriff erhalten.
  6. Das Vorhaben kostet jährlich mehrere Millionen von Euro. Diese tragen wir entweder über höhere Ausweisgebühren oder über Steuern. Für andere staatliche Zwecke (z.B. Bildung, Präventionsarbeit) sie nicht mehr zur Verfügung.

Nicht im Gesetzentwurf enthalten ist das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, identifizierte E-Mail-Konten anzubieten, und zwar über die Telekom („DE-Mail“ oder „Bürgerportale“ genannt). Obwohl die Beantragung einer solchen E-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Angaben angeboten haben, faktisch schrittweise eine personengebundene und identitätsgeprüfte E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen.

Ergänzung vom 23.04.2010:

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2 Kommentare »


  1. links vom 19-10-2008 « murdelta — 1. Dezember 2008 @ 1.19 Uhr

    [...] datenspeicherung.deBundesregierung: Biometrie im Ausweis, Identifizierungszwang im Internet“Die schwarz-rote Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes in den Bundestag eingebracht.” [...]


  2. blogring.org — 14. Dezember 2008 @ 8.25 Uhr

    Blogring für personalausweisgesetz…

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