Mit EU-Datenschutz-Grundverordnung droht mehr Überwachung am Arbeitsplatz
Eine neue EU-Verordnung soll den Datenschutz europaweit einheitlich regeln. Dadurch droht nicht nur das hohe deutsche Datenschutzniveau bei Internetdiensten unter die Räder zu kommen (Telemediengesetz). Nun warnt auch der renommierte Experte für Beschäftigtendatenschutz Prof. Dr. Peter Wedde vor einer vielfachen Ausweitung der Überwachung am Arbeitsplatz.
Die geplante Europaregelung zum Beschäftigtendatenschutz in der Fassung, in der sie vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, bewertet er in gerade einmal zwei Punkten positiv (Verbot der Profilerstellung und Verbot der Erfassung von Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit) und erhebt ansonsten schwerwiegende Kritik:
- Die offene Videoüberwachung von Büros und Werkhallen solle weitreichend erlaubt werden. Die deutsche Rechtsprechung, wonach Überwachung nur in engen Grenzen als letztes Mittel eingesetzt werden kann, könne ausgehöhlt werden.
- Telefon- und Internetdaten dürften ausgewertet werden, um einem Verdacht auf schwere Verfehlungen nachzugehen. Dafür könne unter Umständen bereits eine unerlaubte private Internetnutzung ausreichen. Der Telekom-Spitzelskandal lässt grüßen.
- Ärztliche Untersuchungen würden in weitem Umfang zugelassen. Die Berichte der Ärzte an den Arbeitgeber dürften nicht nur über die Eignung des Betroffenen Auskunft geben, sondern auch über andere Feststellungen.
- Durch Betriebsvereinbarungen könnte gegebenenfalls das Datenschutzniveau ausgehöhlt werden. Auch eine Einwilligung des Arbeitnehmers soll Überwachung legitimieren können, obwohl im Arbeitsverhältnis von Freiwilligkeit keine Rede sein kann.
- Vorgesehen sei nur ein „schwacher Schutz“ vor einer Datenauswertung zur Ermittlung von Kündigungsgründen.
- Ein „Konzernprivileg“ würde eine allgemeine Berechtigung zur unternehmensübergreifenden und weltweiten Verarbeitung von Beschäftigteninformationen einführen, „ohne dass zugleich den Betroffenen oder ihren kollektiven Interessenvertretungen adäquate Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden“. Konzerne könnten die Personaldatenverarbeitung also einfach aus dem Einflussbereich der hiesigen Gewerkschaften und Betriebsräte hinaus schaffen. Wedde: „Beschäftigtenrechte würden damit weitgehend ausgehöhlt.“
Im Ergebnis warnt Wedde, das Vorhaben löse die im deutschen Recht vorhandenen Probleme nicht und es sei umgekehrt zu befürchten, dass der bisherige Beschäftigtendatenschutz „plötzlich grundlegend an Substanz verlöre“. Ein weiterer Grund, warum es gut ist, dass die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten das Vorhaben (allerdings aus anderen Gründen) erst einmal auf Eis gelegt haben. Entgegen vielfacher Äußerungen würde es unser Recht auf Selbstbestimmung über unsere Daten nur in einigen Punkten stärken, vielfach aber schwächen.
Quelle: DANA 4/2013
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