Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen [ergänzt am 07.11.2010]

Stromkunden sollen dem Einbau elektronischer Verbrauchsaufzeichnungsgeräte (sog. „intelligente Zähler“ oder „smart meter“) in ihre Wohnung künftig nicht mehr widersprechen dürfen. Dies fordert die Bundesnetzagentur in einem Bericht an den Bundeswirtschaftsminister. Der Einbau der herkömmlichen, datenschutzfreundlichen Stromzähler soll nach den Wünschen der Behörde verboten werden. Stattdessen dürften nur noch digitale Stromverbrauchs-Aufzeichnungsgeräte eingebaut werden. Diese sollten mindestens alle 15 Minuten den Zählerstand aufzeichnen und eine Fernauslesung der Aufzeichnungen ermöglichen. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte eine Prüfung der Vorschläge an.

Bedrohung der Unverletzlichkeit der Wohnung

Anhand der von „intelligenten Zählern“ erstellten Verbrauchsaufzeichnungen kann nachvollzogen werden, wie hoch der Energieverbrauch in einer Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit war. Da jeder Typ von Elektrogeräten einen individuellen Stromverbrauch aufweist, können es Verbrauchsdaten ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Art und Marke von Geräten wir besitzen und wann wir welches Gerät benutzt haben. Beispielsweise kann festgestellt werden, wann wir aufstehen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind, wann wir außer Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.

Die Verwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten dieser Informationen sind hoch: Der Ehepartner oder Vermieter kann Anwesenheit und Verhalten der (übrigen) Bewohner überprüfen. Das Wissen über die in einem Haushalt vorhandenen Geräte kann zu Werbezwecken genutzt werden. Polizei oder Geheimdienste können anhand der Daten das Verhalten in Wohnungen nachvollziehen und daraus eventuell einen falschen Tatverdacht ableiten. Schließlich können die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So können Informationen darüber, welche Geräte vorhanden sind und wann üblicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden.

Aktuelle Rechtslage

Seit dem 01.01.2010 dürfen in Neubauten und renovierte Wohnungen nur noch Zähler eingebaut werden, „die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“ (§ 21b EnWG). Eigentlich erfüllen schon die herkömmlichen Zähler diese Voraussetzungen, wenn sie mit einer Uhr versehen werden. Gemeint sind aber elektrische Verbrauchserfassungsgeräte.

Bei bestehenden Anschlüssen muss der Einbau digitaler Zähler lediglich angeboten werden. Nimmt der Kunde das Angebot an, muss das Unternehmen nicht überprüfen, ob auch Mitbewohner, Mieter usw. mit der Verbrauchserfassung einverstanden sind. Einem neuen Bewohner oder Mieter, der ein schon eingebautes Erfassungsgerät in der Wohnung vorfindet, gibt das Gesetz kein Widerspruchsrecht. Selbst wenn sich alle Bewohner einer Wohnung einig sind, können sie von ihrem Versorger gegenwärtig nicht verlangen, wieder einen herkömmlichen Zähler einzubauen.

Energiesparwirkung fraglich

Der gesetzliche Zwang zum Einbau solcher Geräte in Neubauten ist mit der Hoffnung begründet worden, dass Informationen über den Energieverbrauch einen Anreiz zum Energiesparen geben könnten. Die Bundesnetzagentur schreibt in ihrem Bericht jetzt aber, ob die Einführung digitaler Erfassungsgeräte „signifikant zur Energieeffizienz beigetragen wird, ist noch nicht ausreichend untersucht und belegt“.

Zunächst einmal erhöhten elektronische Verbrauchserfassungsgeräte den Energieverbrauch sogar: Produktion, Einbau und Betrieb der Geräte könne „im Vergleich zu einem herkömmlichen Ferraris-Zähler nicht unerhebliche Mehrverbräuche an Energie generieren“. Ob dieser Mehrverbrauch durch einen Einspareffekt ausgeglichen werde, lasse sich aufgrund der bisherigen Untersuchungen nicht sagen. Eine „ökologische Gesamtbilanz“ und eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Analyse fehle bislang.

Insbesondere unterliege „erheblichen Zweifeln, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierfür entschieden haben (oder möglicherweise sogar technische Vorbehalte gegen solche Zähler haben), überhaupt geeignet ist, eine Änderung des Verbrauchsverhaltens und damit eine höhere Energieeffizienz zu bewirken.“ Das Einverständnis des Verbrauchers werde schon deswegen benötigt, weil eine aussagekräftige Verbrauchsdarstellung nur mit seiner Einwilligung zulässig sei. Verbraucher zum Energiesparen zu motivieren wäre möglicherweise effektiver als eine möglichst weite Verbreitung von Erfassungsgeräten. Motivierte Verbraucher würden „entsprechende Geräte wohl sowieso nachfragen“ – auch ohne Einbauzwang.

Enorme Mehrkosten

Dem unbelegten Energiesparpotenzial elektronischer Erfassungsgeräte stehen hohe Anschaffungs- und Einbaukosten gegenüber. Selbst ein flächendeckender Einbau würde noch 5-7 Mrd. Euro oder 125 Euro pro Stromkunde kosten. Werden die Kosten auf den Strompreis umgelegt, kämen „nicht unwesentliche Belastungen auf Verbraucher zu, die sich positiv für ein solches Messsystem in keiner Weise entschieden hätten.“ Bei einem flächendeckenden Einbau digitaler Erfassungsgeräte wäre laut Bundesnetzagentur gar „mit einem sprunghaften Anstieg der Netzentgelte zu rechnen“.

Umgang mit den Verbrauchsaufzeichnungen

Ein Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein kommt zu dem Ergebnis, dass aus „intelligenten Zählern“ nur die zur Abrechnung erforderlichen Daten ausgelesen werden dürften, also – wie bisher – nur der Gesamtzählerstand. Auch die Bundesnetzagentur will „darauf achten, dass Anschlussnutzer vor dem Einbau eines solchen Zählers explizit und ausführlich über die Möglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten aufgeklärt werden, um dann bewusst und freiwillig das Ausmaß der Nutzung zu bestimmen und in die Nutzung ihrer Daten einzuwilligen“.

Aus den folgenden Gründen ist diese Situation nicht zufrieden stellend:

  • Der Umgang mit Energieverbrauchsaufzeichnungen aus unseren Wohnungen ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Ein Gutachten aus Schleswig-Holstein ist nicht verbindlich. Auch die Bundesnetzagentur hat kein Recht, verbindliche Datenschutzvorgaben zu machen.
  • Man kann nicht nachprüfen, ob sich die Energieversorger beim Auslesen eines Zählers an Vorgaben halten. Wenn ein elektrischer Zähler ausgetauscht wird, werden ohnehin alle darauf gespeicherten Daten mitgenommen.
  • Ganz ausgeblendet wird die Frage des Datenschutzes der Wohnungsnutzer untereinander: Die Aufzeichnungen elektrischer Zähler sind auch für Mitbewohner und Besucher abrufbar und auslesbar. Bei diesen kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie sich an datenschutzrechtliche Vorgaben halten.

Wirksam unterbinden lässt sich ein illegales Auslesen letztlich nur, wenn die Geräte so hergestellt würden, dass sie – wie herkömmliche Zähler – alleine den Gesamtverbrauch speichern („privacy by design“). Es gibt aber bislang keine gesetzliche Vorschrift, die Hersteller „intelligenter Zähler“ dazu verpflichtete.

Fazit und Forderungen

Die Politik hat für Neubauten einen Zwang zum Einbau elektrischer Messgeräte eingeführt, der die Verbraucher finanziell erheblich belastet, keinen nachgewiesenen Energiespareffekt aufweist und umgekehrt sogar einen Mehrverbrauch an Energie mit sich bringt. Die Bundesnetzagentur will den Einbauzwang gleichwohl noch ausweiten und bestehende Widerspruchsrechte der Nutzer abschaffen lassen, weil gegenwärtig „die latente Desinformation der Verbraucher zu einer Stimmung gegen moderne Messeinrichtungen genutzt werden“ könne. Die berechtigten Sorgen um den Schutz unserer Wohnungen sollen künftig also gänzlich übergangen werden.

Zur Gewährleistung der Unverletzlichkeit unserer Wohnungen ist vielmehr zu fordern, dass die folgenden gesetzlichen Schutzvorschriften eingeführt werden:

  1. Digitale Verbrauchsaufzeichnungsgeräte dürfen in Wohnungen nur eingebaut und betrieben werden, wenn und solange die Einwilligung aller Bewohner vorliegt. An den Geräten muss ein Hinweis auf das Recht zum Widerruf der Einwilligung angebracht werden.
  2. Jeder Bewohner muss das Recht erhalten, ein digitales Verbrauchsaufzeichnungsgerät kostenlos wieder gegen einen herkömmlichen Energiezähler austauschen zu lassen. Digitale Geräte müssen mit einem Hinweis auf dieses Umtauschrecht versehen werden.
  3. Digitale Verbrauchsaufzeichnungsgeräte dürfen im Grundsatz nur den zur Abrechnung erforderlichen Gesamtverbrauch aufzeichnen. Weitere Aufzeichnungen dürfen nur mit Einwilligung aller Bewohner der Wohnung erfolgen; die aktivierte Aufzeichnung muss durch eine verständliche Anzeige auf dem Gerät jederzeit erkennbar sein und sich am Gerät wieder abstellen lassen.
  4. Digitale Verbrauchsaufzeichnungsgeräte dürfen Informationen im Grundsatz nur optisch über ihre Anzeige (Display) übermitteln. Eine digitale Datenübertragung darf nur mit Einwilligung aller Bewohner der Wohnung erfolgen. Geräte, die eine digitale Datenübertragung ermöglichen, müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen sein.

Ergänzung vom 07.11.2010:

Laut Spiegel können mit digitalen Stromzählern 9-50 Euro pro Jahr an Stromkosten eingespart werden. „Diesem überschaubaren Nutzen stehen enorme Kosten gegenüber. Den Austausch des Zählers stellen die Versorger dem Kunden laut Deutscher Energie-Agentur einmalig mit 35 bis 100 Euro in Rechnung. Dazu kommt noch eine happige jährliche Dienstleistungsgebühr: Sie rangiert je nach Anbieter zwischen 60 Euro für ein Basismodell und 240 Euro für das Komplettangebot.“

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18 Kommentare »


  1. Tweets die Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen erwähnt -- Topsy.com — 15. Mai 2010 @ 17.40 Uhr

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von tuxwiz erwähnt. tuxwiz sagte: Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen http://goo.gl/MzdU […]


  2. Speichermanupulation — 17. Mai 2010 @ 0.39 Uhr

    Jeder elektronische Speicher, der beschrieben und ausgelesen werden kann, ist auch manipulierbar.
    Keiner kann kontrollieren, ob jemand die Speicherinformationen manipuliert.
    Die Erfahrung hat gezeigt, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis jemand den Abfragecode knackt und auch herausfindet, wie der Speicher manipuliert werden kann.


  3. blogwürdig » Stromverbrauch soll jetzt auch überwacht werden — 17. Mai 2010 @ 19.39 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzei.... Das könnte Dich auch interessieren:Wir sind China – jetzt wird auch in Deutschland [...]


  4. Vorratsdatenspeicherung für Energieverbrauch? « SF-Ecke-Blog — 18. Mai 2010 @ 9.33 Uhr

    [...] Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen Stromkunden sollen dem Einbau elektronischer Verbrauchsaufzeichnungsgeräte (sog. „intelligente Zähler“ oder „smart meter“) in ihre Wohnung künftig nicht mehr widersprechen dürfen. Dies fordert die Bundesnetzagentur in einem Bericht  an den Bundeswirtschaftsminister. Der Einbau der herkömmlichen, datenschutzfreundlichen Stromzähler soll nach den Wünschen der Behörde verboten werden. [...]


  5. Netzagenturterror — 18. Mai 2010 @ 12.09 Uhr

    unglaublich der Ökoterror geht weiter…die Hintergründe hierfür sind doch offensichtlich Ihr kaputten Typen von der Netzagentur.
    In welchem Staat leben wir zwischenzeitlich eigentlich…ihr grün angehauten „Stinkdrüsen ?
    Den ersten der mit diesem Zähler kommt, schlage ich mit dem Baseballschläger an der Tür hinaus !


  6. wie werden daten übermittel? — 18. Mai 2010 @ 16.43 Uhr

    Wie sollen die Daten vom Zähler denn übermittelt werden? Über den hauseigenen DSL Anschluss etwa? Wenn ja würde auch hier ein weitere potentielle Schwachstelle geboten werden… Ganz zu schweigen davon, dass es einfach dreist wäre einen DSL Anschluss vorauszusetzen und mit zu benutzen.


  7. Torsten — 20. Mai 2010 @ 22.12 Uhr

    „Seit dem 01.01.2010 dürfen in Neubauten und renovierte Wohnungen nur noch Zähler eingebaut werden, „die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“ (§ 21b EnWG). Eigentlich erfüllen schon die herkömmlichen Zähler diese Voraussetzungen, wenn sie mit einer Uhr versehen werden.“

    Ganz einfach: Nein. Wenn das Gerät nicht analog auf Endlospapier eine Verbrauchskurve aufzeichnen soll, ist ein elektronischer Zähler vonnöten. Und der weiß auch nicht automatisch, welche Geräte angeschaltet werden – jedenfalls nicht mehr als das analoge Pendant.

    Erst die Grundlagen klären, dann Forderungen stellen.

    Webmaster: Das Gesetz fordert eine Anzeige des Verbrauchs, wie es schon die bisherigen Zähler tun. Es heißt im Gesetz nicht, dass die jeweilige Leistung (in Watt) angezeigt werden müsste. Zur Unterscheidung:

    „Die Leistung ist ein Momentanwert, der angibt, wie viel Energie ein Gerät pro Sekunde bezieht. Die Maßeinheit für die elektrische Leistung ist Watt (W) oder Kilowatt (kW). Der Verbrauch hingegen gibt an, wie lange die Leistung (W,kW) bezogen wird. Die Maßeinheit für den Stromverbrauch ist die Kilowattstunde (kWh).“

    Welche Geräte angeschaltet waren, kann unter Umständen ermittelt werden, wenn nicht nur der Gesamtverbrauch hochgezählt wird, sondern die jeweilige Leistung zu einer bestimmten Zeit festgehalten wird.


  8. "nur den zur Abrechnung erforderlichen Gesamtverbrauch"? — 21. Mai 2010 @ 9.32 Uhr

    Kinder Kinder… Genau *das* ist doch der Punkt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Also §40, Abs. 3 EnWG: „Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, spätestens bis zum 30. Dezember 2010 für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife.“

    So, und jetzt bin ich gespannt, wie das mit „Nur der Gesamtverbrauch ist erforderlich“ zusammenpasst… Ach so, und bevor jetzt jemand auf „Gesamtrechnung Aufsummieren im Zähler“ kommt: Viel Spaß mit PTB & Co. Wir haben eine Eichpflicht, die sich nicht nur auf das „Strom-Zählen als solches“ bezieht… Und nein, „für jeden Tarif ein Register“ funktioniert auch nicht wirklich.


  9. Herrlich — 21. Mai 2010 @ 11.07 Uhr

    „einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung setzt“

    Das wäre z.B. ein Tarif, der abhängig von der Nutzung ist, wie das heute in der Regel der Fall ist. Wenn ich weniger Energie verbrauche, dann bezahle ich weniger. Das gibt ganz klassisch einen Anreiz zur Energieeinsparung. Dafür brauche ich nur einen klassischen Zähler.

    Lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife haben mit Einsparung beim Kunden doch überhaupt garnichts zu tun. Solche Tarife optimieren bestenfalls Verluste bei den Versorgern.

    Allerdings können solche Tarife möglicherweise die Nutzung von variablen Quellen, wie Sonne und Wind optimieren, auch wenn man bisher allgemein eher davon ausgeht, dass der globale Ausgleich ausreicht und eine individuelle Lastverteilung unnötig ist, weil z.B. immer irgendwo Wind weht.


  10. Stromtarif wirrwarr — 21. Mai 2010 @ 16.58 Uhr

    ist nicht das eigentliche Ziel der Energiewirtschaft, wenn die digitalen Geräte flächendeckend oder fast flächendeckend vorhanden sind, auf Grund der gesammelten Daten neue Tarife anbietet?
    Ähnlich heutiger Telefontarife!

    von 5 Uhr bis 8 Uhr 5 Euro / kWh

    immer dann teuer, wenn alle den Strom brauchen


  11. Ausgleichenergie — 26. Mai 2010 @ 8.52 Uhr

    Öhem, bitte was? „dass der globale Ausgleich ausreicht“? Also, es ist aber schon klar, dass es im Moment dank Einspeiseverpflichtung (windreiche) Stunden gibt, in denen der Strompreis mangels Abnahme nachts um zwei negativ ist, ja? Die Betreiber von Pumpspreicherkraftwerken verdienen sich da dumm und dusslig. Und so lange es noch keine allgegenwärtige HGÜ gibt, sind die Verlustleistungen für „globalen Ausgleich“ nicht wirklich klein genug…

    Noch mehr regenerative Energie wird wohl nur dann nachhaltig funktionieren, wenn man den Verbrauch in bestimmtem Umfang an die gerade verfügbare Erzeugung anpasst (und nicht wie bisher umgekehrt). Und ja, dazu muss man umdenken. Oder eben bei Gas und Kohle bleiben.


  12. Korrekturen — 26. Mai 2010 @ 21.52 Uhr

    ich habe mich gegen die Volkszählung eingesetzt, ebenso gegen die Vorratsdatenspeicherung.

    Was auf dieser Seite steht, kann ich jedoch nicht unwidersprochen lassen.

    Es ist falsch, dass die Bundesnetzagentur fordert, dass Kunden dem Einbau dieser Zähler nicht widersprechen können.
    Es ist richtig, dass der Einbau bei Neubauten und Großrenovierungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, den Einbau auch bei Turnuswechsel vorzuschreiben. Ob dieser Vorschlag angenommen wird, ist nicht sicher. Weiterhin kann sich ein Kunde weigern, wenn ein solcher Zähler nicht aus o. a. Gründen eingebaut werden soll.
    Es wird seitens der Bundesnetzagentur vorschlagen, durch den Netzbetreiber einen sogenannten Basiszähler einbauen zu lassen, Dieser Zähler kann keine Daten versenden bzw. es können keine Daten elektronisch abgeholt werden, da der Zähler lediglich eine Vorrichtung besitzt, um dort ein Funkmodul einzubauen. Es soll ggf. die Möglichkeit für Messstellenbetreiber/Messdienstleister einen solchen Aufsatz zu installieren, um die Daten an weiterverarbeitende Systeme zu übertragen.

    Es ist falsch, dass durch den Einbau der Zähler ermittelt werden kann, welche Geräte/Marken sich im Haushalt befinden, da es keinerlei Verbindung zwischen dem Zähler und den Geräten gibt.

    Es kann nicht festgestellt werden, wann wir aufstehen, fernsehen oder sonst etwas im Haushalt tun. Wie denn? Dies funktioniert nur, wenn in den Haushalten Webcams installiert sind und dies ist ja nicht der Fall.

    Wie soll über den Zähler festgestellt werden, wieviele Personen sich in einer Wohnung aufhalten? Hierzu hätte ich gerne eine Erläuterung. Dies ist über den Zähler nicht möglich.

    Wenn heute die Zähler offen im Treppenhaus hängen, kann jeder dort die Zählerstände ablesen. Dies ist dann auch bei den neuen Zählern möglich. Ansonsten hat ein Vermieter natürlich keinen Zugriff auf die Daten, wie denn?

    Der Energieverbrauch der neuen Zähler schlägt sich ebenso wenig auf die Stromrechnung des Kunden nieder, wie die Kosten der alten Zähler, da der Strom vorher der Kundenanlage abgenommen wird.

    Wenn jemand in eine Wohnung einbrechen will, stellt er sich einige Tage vor die Tür, dann weiß er, wann jemand da ist oder nicht. Wie oben erwähnt, gibt es keine Möglichkeit, irgendwelche Marken über den Zähler zu erkennen.

    Wie sollen Mitbewohner und Besucher die Daten abrufen bzw. auslesen und wie sie sich ansehen? Ansehen können sie sich die Daten ausschließlich direkt am Zähler wenn er im Treppenhaus hängt.

    Der Kunde kann sich lt. Gesetz mindestens zwischen einer monatlichen und jährlichen Rechnung entscheiden und alles was dazwischen ist.
    Nur diese Daten dürfen auch grundsätzlich vom Lieferanten verarbeitet werden.
    Will sich der Kunde seine Daten über eine Internetanwendung zu Hause ansehen, möglicherweise in kleinen Intervallen, müssen die Daten in diesen kleinen Intervallen ausgelesen und entsprechend für den Kunden aufbereitet werden. Hierzu muss der Kunde explizit seine Einwilligung geben. Grundsätzlich dürchen Lieferanten keine kundenscharfen Profile erstellen, sondern nur kumulierte Werte verarbeiten.

    Bei einem Verbrauch von ca. 2500 KwH (Singlehaushalt) in 365 Tagen, dies aufgeteilt in oben erwähnten 1/4 Stundenwerte, ergibt wieviel?
    Wer nicht genau daneben sitzt, wird nie herausbekommen, welche Geräte eingeschaltet waren.

    Webmaster: Gerne nehme ich zu den einzelnen Fragen Stellung.

    Es ist falsch, dass die Bundesnetzagentur fordert, dass Kunden dem Einbau dieser Zähler nicht widersprechen können.

    Ich zitiere aus der „Einschätzung der Bundesnetzagentur“ (Seite 91): „Das Ablehnungsrecht des Anschlussnutzers im aktuellen § 21b Abs. 3b EnWG steht einem flächendeckenden Ausbau moderner Messsysteme bzw. grundsätzlich einer irgendwie gearteten Rollout-Strategie für moderne Messsysteme erheblich entgegen und ist aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht notwendig.“

    Es ist falsch, dass durch den Einbau der Zähler ermittelt werden kann, welche Geräte/Marken sich im Haushalt befinden, da es keinerlei Verbindung zwischen dem Zähler und den Geräten gibt.

    Welche Geräte angeschaltet waren, kann unter Umständen ermittelt werden, wenn nicht nur der Gesamtverbrauch hochgezählt wird, sondern die jeweilige Leistung zu einer bestimmten Zeit festgehalten wird. Da jeder Typ von Elektrogeräten einen individuellen Stromverbrauch aufweist, können es auch Gesamtverbrauchsdaten ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Art und Marke von Geräten wir besitzen und wann wir welches Gerät benutzt haben.

    Es kann nicht festgestellt werden, wann wir aufstehen, fernsehen oder sonst etwas im Haushalt tun.

    Aus dem Zeitpunkt der Benutzung bestimmter Geräte (z.B. Duschboiler, Rasierapparat, Badezimmerlampe, Fernseher, Herd) kann durchaus auf unsere Lebensgewohnheiten geschlossen werden.

    Wie soll über den Zähler festgestellt werden, wieviele Personen sich in einer Wohnung aufhalten?

    Wenn der Energieverbrauch zu bestimmten Zeiten oder bei bestimmten Geräten (z.B. Duschboiler) signifikant höher liegt als sonst immer, liegt die Annahme nahe, dass Besuch da ist oder war. Wenn der Energieverbrauch bei 0 liegt, liegt die Annahme nahe, dass niemand zuhause ist oder war.

    Wenn heute die Zähler offen im Treppenhaus hängen, kann jeder dort die Zählerstände ablesen. Dies ist dann auch bei den neuen Zählern möglich.

    Bisher konnten Besucher nur den Gesamtzählerstand ablesen. Digitale Geräte können Unbefugten künftig die Anzeige oder gar das Abspeichern detaillierter Verbrauchsinformationen ermöglichen.

    Der Energieverbrauch der neuen Zähler schlägt sich ebenso wenig auf die Stromrechnung des Kunden nieder, wie die Kosten der alten Zähler, da der Strom vorher der Kundenanlage abgenommen wird.

    Es geht nicht um die Stromrechnung des Kunden. Es geht darum, dass die Einführung digitaler Zähler damit begründet wird, dass sie gesamtgesellschaftlich Energie sparen und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen sollen. Ihr erheblicher Eigenbedarf an Energie in Produktion und Betrieb bewirkt aber das Gegenteil, jedenfalls wenn sie nicht nur auf Wunsch von Kunden eingebaut werden, die damit tatsächlich Energie sparen wollen.

    Wenn jemand in eine Wohnung einbrechen will, stellt er sich einige Tage vor die Tür, dann weiß er, wann jemand da ist oder nicht.

    Ein digitaler Zähler macht das auffällige, riskante, oftmals nicht durchführbare und nicht so aufschlussreiche Beobachten einer Wohnung von außen überflüssig. Sollten Hacker gar Zugang zu allen Verbrauchsdaten eines Versorgers bekommen und diese auf dem schwarzen Markt veräußern, wie es bei Bankverbindungen passiert ist, erhalten kriminelle Banden eine so große Menge an Informationen, wie sie durch Auskundschaften niemals hätte gewonnen werden können.

    Wie sollen Mitbewohner und Besucher die Daten abrufen bzw. auslesen und wie sie sich ansehen? Ansehen können sie sich die Daten ausschließlich direkt am Zähler wenn er im Treppenhaus hängt.

    Eben.

    Der Kunde kann sich lt. Gesetz mindestens zwischen einer monatlichen und jährlichen Rechnung entscheiden und alles was dazwischen ist. Nur diese Daten dürfen auch grundsätzlich vom Lieferanten verarbeitet werden. Will sich der Kunde seine Daten über eine Internetanwendung zu Hause ansehen, möglicherweise in kleinen Intervallen, müssen die Daten in diesen kleinen Intervallen ausgelesen und entsprechend für den Kunden aufbereitet werden. Hierzu muss der Kunde explizit seine Einwilligung geben. Grundsätzlich dürchen Lieferanten keine kundenscharfen Profile erstellen, sondern nur kumulierte Werte verarbeiten.

    Der Artikel erläutert, warum Vorschriften keinen hinreichenden Schutz gegen Missbrauch bieten, wenn detaillierte Verbrauchsdaten erst einmal aufgezeichnet werden und verfügbar sind.

    Weil einige Leser die Angaben im Artikel zur Bedeutung digitaler Zähler bezweifeln, möchte ich einige Stimmen zum Beleg der Aussagen zitieren:

    • Wikipedia: „Die Erfassung und missbräuchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestattet weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten der Kunden. Aus der Lastkurve (rechtes Bild) lässt sich ablesen: Bewohner steht gegen 6h00 auf, duscht und frühstückt. Er geht aus dem Haus und kehrt gegen 18h00 zurück und kocht. Er wäscht und besitzt einen Wäschetrockner. Kurz vor Mitternacht löscht er das Licht. (Die Anzahl der Personen im Haushalt folgt aus Dusch- und Waschfrequenz. Genauere Aussagen ergeben sich aus Korrelation mit dem Wasserverbrauch.)“
    • Deutschlandradio: „So wunderten sich die Bewohner einer Reihenhausanlage in Baden-Württemberg, als sie über Wochen hinweg Werbeproben eines Herstellers von Mikrowellen-Fertiggerichten bekamen. Des Rätsels Lösung: Die Reihenhäuser waren mit intelligenten Stromzählern ausgestattet, die den Verbrauch via Internet an die Elektrizitätsgesellschaft übermitteln. Der Hausverwalter hatte Zugang zur Webseite für die Strom-Fernwartung und konnte zudem auf eine Datenbank der Stromerzeuger zugreifen, in der die Profile elektrischer Haushaltsgeräte gespeichert waren. Aus den Veränderungen im Stromverbrauch errechnet eine Analysesoftware, welche Geräte zu welcher Zeit und zu welchem Zweck in den einzelnen Wohnungen gerade betrieben werden.“
    • Stiftung Warentest: „Skeptisch sind Datenschützer, weil die genaue Verbrauchsmessung Rückschlüsse auf das Verhalten des Kunden erlaubt: Wann steht er auf, wann kocht er, wann ist er verreist?“
    • Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: „Tagesabläufe spiegeln sich in der Nutzung von Energie wieder. Vergegenwärtigt man sich diese Abhängigkeit, wird deutlich, wie sehr die gerätegenaue Erfassung verbrauchter Energie zu einer Ausforschung der Lebensgewohnheiten der Betroffenen führen kann. Die elektronische Erfassung von Energieverbrauchsdaten einer Person erlaubt die unbegrenzte Speicherung und den jederzeitigen und ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle möglichen Abruf dieser Informationen.“
    • Datenschutzexperte Alexander Roßnagel: „‚Damit lässt sich nachvollziehen, ob jemand gerade duscht, oder ob er sein Essen mit dem Elektroherd oder der Mikrowelle zubereitet.‘ Wenn Energieinformationsportale entstünden, die sich durch den Verkauf von Werbung und Kundendaten refinanzieren, dann werde es eine große Datenschutzdiskussion geben.“
    • AK Vorrat, Ortsgruppe Hannover: „Durch die sehr genaue Messungen im Sekundentakt können aber auch Aussagen darüber getroffen werden, wann man z.B. aufsteht, wie viele Personen in einem Haushalt leben, welche Geräte wann und wie oft benutzt werden. Es kann auch ermittelt werden, wann man aus dem Haus geht, wann man verreist ist und zu welchen Zeiten man fernsieht und wann man kocht.“
    • euractiv.com: „So werden Verbraucher den DSO und Stromanbietern zwangsläufig viele Informationen über ihren Lebensstil zur Verfügung stellen, da diese detaillierte Einsichten in ihr Energienutzungsverhalten erhielten.“
    • Big Brother Awards 2008: „Eine detailreiche Verbrauchsmessung gibt viele Informationen über den Verbraucher preis: Wann wird aufgestanden, wann aus dem Haus gegangen? Wann wird gekocht, wann Fernsehen geschaut? Sind die Bewohner verreist? Wenn zusätzlich auch noch Gas- und Wasserverbrauch berücksichtigt werden, können noch leichter Mutmaßungen darüber angestellt werden, wie viele Personen sich in der Wohnung befinden.“
    • Heise Verlag: „Zeitlich fein aufgelöste Energie- und Wasserverbrauchsdaten von einzelnen Haushalten ermöglichen aktuelle Rückschlüsse auf das Verhalten der Bewohner. Anhand von typischen Verbrauchsprofilen bestimmter Geräte lässt sich deren Benutzung aus der Ferne mit hoher Trefferquote messen. Wie der Deutschlandfunk in einem Feature berichtet, lässt sich etwa das Wasserverbrauchsprofil einer Toilettenspülung erkennen.“
    • Kanadischer Datenschutzbeauftragter: „Even if electricity use is not recorded minute by minute, or at the appliance level, information may be gleaned from ongoing monitoring of electricity consumption such as the approximate number of occupants, when they are present, as well as when they are awake or asleep. For many, this will resonate as a ‘sanctity of the home’ issue, where such intimate details of daily life should not be accessible.“
    • Verbraucherzentrale Bundesverband: „Die Studie zeigt, dass die Skepsis bezüglich der Vorteile neuer Zähler und Tarife bei Verbrauchern größer ist als erwartet und das aus den unterschiedlichsten Gründen.“
    • Die Zeit: „Smart Meter sind im Grunde Mini-Computer, allerdings haben sie nicht die Sicherheitsvorkehrungen, die in heutigen Computern und Netzwerken Standard sind. Wir haben das getestet. Das Ergebnis: Viele Smart Meter, die heute auf dem Markt sind, können mit allgemein verbreiteten Angriffstechniken unterwandert werden, darunter sogenannte buffer overflows und root kits. Den größten Alarm sollte es aber auslösen, dass wir es geschafft haben, auf ganz gewöhnlichen Smart Meter sogenannte Computerwürmer auszuführen. Unsere Testwürmer waren harmlos. Doch wenn ein wirklich bösartiges Wurmprogramm in einer bestimmten Region die Stromableser infizieren würde, kann Schlimmes passieren.“


  13. globaler Ausgleich — 31. Mai 2010 @ 17.18 Uhr

    Der „globale Ausgleich“ war so zu verstehen, dass statistisch immer irgendwo Wind weht, deshalb Windenergie bei ausreichender geographischer Verteilung prinzipiell genauso grundlastfähig sein sollte, wie konventionell erzeugte Energieformen. Nachts um zwei erzeugen Atomkraftwerke ebenfalls Energie, die vielleicht nicht abgenommen wird und deshalb faktisch ebenfalls einen negativen Preis hat. Bei Photovoltaik sieht das zwar anders aus, aber die Mengen sind vergleichsweise gering.


  14. globaler Ausgleich — 1. Juni 2010 @ 14.33 Uhr

    Ja, irgendwo weht immer Wind. Aber nochmal: So lange wir keine allgegenwärtige HGÜ (wie bspw. für desertec geplant) haben, wäre eine Übertragung ostsibirischen Windstroms nach Bochum (Hamburg und Berlin haben bspw. meist ähnliche Wetterlagen) schlicht und einfach zu verlustbehaftet. Ein ähnliches Problem haben wir doch schon beim „Stromtransport“ von der Nordsee zu den Alpen. Natürlich wäre es toll, wenn wir Strom ohne große Verluste über weite Strecken transportieren könnten. Geht aber zumindest mittelfristig einfach nicht. Ergo: Der Ansatz „globaler Ausgleich“ zwischen Ostsibirien und Bochum funktioniert nicht.

    Eine weitere Erhöhung des Anteils regenerativer Energien wäre (einmal abgesehen von Biogas & Co) nur möglich wenn wir

    - Massiv neue Speicherkapazität schaffen oder
    - Erzeugung und Konsum weiter ständig in Ausgleich bringen

    Bislang galt in der Energiewirtschaft vor allem die zweite Variante und hierbei insbesondere die Maßgabe „Wir produzieren genau so viel, wie grad verbraucht wird“. Mit regelbaren Erzeugern wie Kohle und insb. Gas ging das ganz gut. Wind lässt sich aber nicht regeln, also kann man mit steigendem Windstromanteil die Erzeugung immer weniger an den Verbrauch anpassen. Wollen wir also Kohle- und Gaskraftwerke (mglw. auch Atomkraftwerke, aber die waren ja bislang gar nicht Thema) abschalten und dafür mehr Windkraft nutzen, dann müssen wir gewissermaßen „das nehmen, was wir an Windstrom grad bekommen“ und damit dann „möglichst gescheit“ umgehen. Und jetzt stelle man sich die Frage, wie das gehen soll wenn nicht mit zeit- bzw. lastvariablen Tarifen, die bspw. jeweils an die aktuelle Wettersituation angepasst werden.


  15. lastabhängige Tarife — 3. Juni 2010 @ 19.39 Uhr

    Ich bezweifle, dass Deutschland nicht ausreichend unterschiedliche Winde hat, muss aber zugeben, dass ich keine belastbaren Daten dazu habe. Lastabhängige Verbraucher könnten schon helfen, aber notwendig wäre dann wohl vordringlich der umgekehrte Datenfluss, also die „Windvorhersage“ vom e-Werk an den Kunden zu übertragen, so dass intelligente Geräte, die man auf „arbeite irgendwann in den nächsten X Stunden“ gestellt hat, selbsttätig aktiv werden können.


  16. jepp. — 4. Juni 2010 @ 16.49 Uhr

    … und wie bringt man den Kunden dann dazu, sein Gerät auch auf „irgendwann in x Stunden“ und nicht auf „jetzt sofort“ zu stellen? Mit einem Anreiztarif, dessen Höhe von der aktuellen Wetterlage bzw. der Wetterprognose abhängt, genau. Und wie rechnet mann den dann ab?


  17. Und das alles für ein paar Radieschen « Ultimative Freiheit Online – Die nicht unirrelevante Webseite — 27. Juli 2010 @ 14.05 Uhr

    [...] daß sie mit freien Gütern unlautbaren Handel betreiben, denn da sind sie nun, und entziehen den privaten Haushalten indirekt Energie, nämlich viel Geld, und man könnte sie doch vielmehr als Energiediebe und [...]


  18. Zeitung: Bundesnetzagentur rechnet nicht mit "sprunghaften Strompreiserhöhungen" — 6. Januar 2012 @ 1.10 Uhr

    [...] zu rechnen Bild links: Elektronischer Stromzähler von der Linz AG Regulär gilt Kommentare zu Bundesnetzagentur fordert zwingende Werden die Kosten auf den Strompreis umgelegt kämen nicht unwesentliche Belastungen auf [...]

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