Anonym im Internet bezahlen
Microdollar
Die Koblenzer TCU AG bietet mit ihrem Dienst Microdollar.org ein datenschutzfreundliches Prepaid-Micropaymentsystem an. Dabei kann der Kunde sein Konto unter anderem durch anonymen, postalischen Bargeldversand an eine deutsche Adresse in beliebiger Höhe aufladen.
Bis auf eine gültige E-Mail-Adresse bei der Anmeldung (Spamgourmet.com funktioniert) werden keine personenbezogenen Daten vom Kunden abgefragt. Kontoaufladungen sind darüber hinaus im Wege nationaler und internationaler Überweisung, per Telefonanruf oder Paypal möglich. Microdollar.org ist auch für Anbieter leicht in eigene Webseiten und sogar in E-Mails einzubinden. Anbieter erhalten schriftliche Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Anders als Paypal verlangt Microdollar lediglich vom Content-Anbieter eine Provision pro Auszahlung, deren Höhe je nach Auszahlungsbetrag zwischen 10 und 20 Prozent plus € 0,25 beträgt. Jeder andere Gebrauch ist kostenlos. Eine anonyme Testeinzahlung und -bezahlung verlief reibungsfrei und schnell.
Paypal
Die immer beliebtere Paypal S.C.A. mit Sitz in Luxemburg – eine Tochtergesellschaft des Datenkraken eBay Inc. mit Sitz in den USA – bietet nicht nur keine datenschutzfreundliche Kontoaufladung an, sondern lässt Kunden- und Transaktionsdaten in den USA nach dortigem Datenschutzrecht und unbefristet speichern. Paypal behält sich ausdrücklich vor, personenbezogene Daten auch zweckfremd, etwa für Werbezwecke zu nutzen. Außerdem gibt Paypal Daten wie die Rechnungsadresse der Kreditkarte wie auch Daten fremder Transaktionen an andere Paypal-Mitglieder und fremde „Dritthändler“ weiter und setzt sie damit einem unnötigen Missbrauchsrisiko aus.
Da es immer wieder zu Datenpannen kommt, ist es bei Anbietern wie Paypal, die eine nach deutschem Recht illegale Vorratsdatenspeicherung von Nutzerdaten betreiben, in der Regel nur eine Frage der Zeit bis zum Eintritt eines Daten-Gaus. Überdies behält sich Paypal eine Datenweitergabe an zahlreiche internationale Behörden sowie an beliebige Dritte vor, „von denen wir glauben, dass sie zur Untersuchung von (…) potenziell ungesetzlichen Aktivitäten sowie Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen geeignet sind.“ Vor der Benutzung dieses Dienstes kann also nur gewarnt werden.
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